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 Abwasserinitiative Salenwang

4.10.2000


 

 1. Oktober 2000

Abwasserinitiative Salenwang
i. V. Paul Mooser
Mühlweg

87654 Friesenried

 

 

An den Petitionsausschuss
des Bayerischen Landtags

81627 München

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen leider keine andere Möglichkeit mehr, rechtzeitig zu unserem Recht auf Einsicht in die Unterlagen aufgrund eines laufenden Widerspruchs zu kommen, als eine Petition auf Aussetzung der geplanten Baumaßnahmen unserer Gemeinde zu stellen.

Der Baubeginn für den Verbindungskanal ist auf den 13. Nov. 2000 anberaumt (siehe beigelegten Ausschnitt aus dem Staatsanzeiger). Seit über 2 Jahren läuft unser Widerspruch gegen den ersten, zweiten und zuletzt dritten Beitragsbescheid der Gemeinde Friesenried.

Vor einem Jahr wurde uns vom Landratsamt zugesichert, uns bei der Einsichtnahme in die entsprechenden Akten behilflich zu sein. Doch auch ihnen ist es nicht gelungen alle die angeforderten Papiere zu beschaffen, bzw. uns zugänglich zu machen. Dagegen erfahren wir einen tiefen Widerwillen und Verweigerung durch die Gemeinde und Wasserbehörden, unserer Bitte auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Kanalbaumaßnahmen nachzukommen. Unsere Recherchen bezüglich der bisherigen abgerechneten zentralen Abwasserentsorgungs- anlagen ergaben schon erhebliche Ungereimtheiten in der Abrechnung, obwohl wir die für uns wichtigsten Unterlagen noch nicht zu Gesicht bekamen. Wir bitten Sie darauf hinzuwirken, daß wir die uns zustehende Einsicht in die uns noch fehlenden Unterlagen erhalten.

Als wir (mehrere Bauern und Hausbesitzer) am 29.05.2000 einen Antrag auf Befreiung vom Anschlußzwang für mehrere Grundstücke stellten, wurde uns dieser erst am 20.08.2000 folgendermaßen beantwortet: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es noch verfrüht, eine endgültige Entscheidung über Ihren Antrag auf Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang treffen zu können. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir den Antrag etwas zurückstellen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung herbeiführen werden."

Wir fürchten jetzt, daß die Gemeinde Tatsachen in Form eines Kanalanschlußes schaffen, und uns nachher, im Angesicht dieser Fakten, zwingen will, anzuschließen. Wir wollten hierzu eine klare Stellungnahme, und bitten Sie, zu veranlassen uns zu verbescheiden.

 

Auch wurde uns bisher die Einsicht in die Alternativen (dezentralen Planungen) entsprechend den Leitlinien der LAWA für unseren kleinen Ortsteil verweigert. Unsere eigenen Planungen waren zuvor mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit abgeschmettert worden (siehe Petition vom 14.05.98). Die Gemeinde hatte damals aufgrund einer Kostenkalkulation des

 
Wasserwirtschaftsamtes ca.1,06 Mio als Gegenrechnung übernommen, so wurde unsere dezentrale Lösung theoretisch unterboten.

Aufgrund der neuesten Kostenberechnungen des geplanten zentralen Kanalanschlußes in Höhe von 1.862.000,00 DM und des uns noch unbekannten Ergebnisses der Ausschreibung, sowohl der zwischenzeitlich gesammmelten Erfahrungen hinsichtlich tatsächlicher weit niedriger Kosten bei dezentralen Anlagen ist dieser Vergleich von der Praxis längst ad absurdum geführt. Somit beantragen wir sicherzustellen, daß wir noch rechtzeitig Zugang zu den alternativen Planungen und zum Ausschreibungsergebnis erhalten.

Angesichts der finanziell sehr angespannten Lage unserer Landwirte und der Krokodilstränen der Parteien diesbezüglich, böte sich hier für Sie eine Chance wirklich einmal etwas für diese gebeutelten Kleinbetriebe zu tun.

Wenn Sie nähere Unterlagen zu diesem Fall brauchen, wenden Sie sich bitte an uns und/oder informieren sich im Internet unter www.dezentrales-abwasser.de. "Salenwanger Fall".

Mit freundlichen Grüßen

 

Mooser Paul und Brigitte                            Dr. Belke Jürgen

 

Fleschutz Max und Heidi                            Neidinger Wilfried u. Marianne

 

Schmalholz Matthäus                                 Schmalholz Karl

 

Happel Gerhard                                         Kipper - Limmer Gertrud

 

 

 

 

 

 

 

Anbei:

2 Beispiele der von uns gestellten Anträge auf Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang an die gemeindliche Sammelkläranlage.

3 Kopien der nahezu identischen Antworten der Gemeinde

1 Kopie aus dem Staatsanzeiger

 

 


Bearbeitet am 08.04.01

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