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Antwort des Bürgermeisters auf die Anforderung der Akteneinsicht vom 20.7.00 |
27.7.00 |
Bemerkung der Redaktion:
Natürlich ist Hr. Mooser (wie der Bürgermeister weiß) ein Verfahrensbeteiligter und hat somit das Recht auf Akteneinsicht. Also reine Verzögerungs- und Zermürbungstaktik! |
Bearbeitet am: 08.04.01
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