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Antwort des Bürgermeisters auf die Anforderung der Akteneinsicht vom 20.7.00

27.7.00


Bemerkung der Redaktion:

Natürlich ist Hr. Mooser (wie der Bürgermeister weiß) ein Verfahrensbeteiligter und hat somit das Recht auf Akteneinsicht.

Also reine Verzögerungs- und Zermürbungstaktik!

 


Bearbeitet am: 08.04.01

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