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Antwort an das VG Augsburg |
23.4.01 |
Max Fleschutz
Salenwang , den 23.4.2001 Salenwang Aitranger Str. 2 87654 Friesenried An das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg Kornhausgasse 4 86152 Augsburg Betreff: Max Fleschutz / Gemeinde Friesenried Az.: Au 5 K 00.1627 Bezug: a) Kurzmitteilung des VG Augsburg vom 14.03.2001 mit b) Schriftsatz der Beklagten vom 12.03.2001 Sehr geehrte Damen und Herren, die in Bezug b) aufgelisteten Unterlagen waren der Kurzmitteilung, Bezug a), nicht beigelegt. Zur Prüfung, ob diese Unterlagen auch dem Kläger vorliegen, bitten wir um Überlassung je einer Kopie oder um Akteneinsicht. Die sachlichen und rechtlichen Angaben in der Begründung der Klage wurden von der Beklagten in keinem Punkt widerlegt. Die Beklagte geht in der Meinung fehl, der Kläger sei für die Erstellung einer Globalberechnung verantwortlich. Der Kläger ist seiner Pflicht nachgekommen, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine fehlerhafte und zur Überdeckung führende Globalberechnung ergeben. Der Kläger hat sich im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht durch Akteneinsicht, soweit sie ihm gewährt wurde, sachkundig gemacht und eine Globalberechnung vorgelegt, obwohl er dazu nicht verpflichtet war. Der Hinweis der Beklagten auf ein noch zu erstellendes Gutachten für die Globalberechnung läßt erkennen, daß eine solche von der Gemeinde bisher noch nicht erstellt wurde, mit der Folge, daß es sich hier lediglich um sogenannte "gegriffene" Beitragssätze handelt. Es ist Sache der Gemeinde; diese Beitragssätze mit einer Kalkulation zu belegen. Denn es ist nicht Aufgabe des Abgabeschuldners, auf der Grundlage des ihm zustehenden |
Akteneinsichtsrechts eine von der Gemeinde nicht durchgeführte |
Bearbeitet am: 24.04.01
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