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Beitrag von Dr. Joachim Lampe (IGB)
Quelle: www.IKT-Bayern.de
Der folgende Beitrag von Dr. Joachim Lampe ist seinem lesenswerten Bericht „Zentrale Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist ein ökologischer und hygienischer Irrweg! Finanziell führt sie in den Ruin!" entnommen, der ebenfalls in dieser Dokumentation enthalten ist.
Ausschaltung der Dreiteilung der Gewalten durch die Wasserwirtschaft
Von Dr. Joachim Lampe
Angeblich gehört die Dreiteilung der Gewalten
zu den essentiellen Grundlagen einer Demokratie. Auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft wird diese Dreiteilung der Gewalten durch die
Wasserwirtschaftsverwaltung praktisch aufgehoben. Dies geschieht zwangsläufig
in folgender Weise. Hat der Gesetzgeber als legeslative Gewalt etwas mit
einem das Wasser betreffenden Gesetz zu tun, dann holt er sich mangels eigener
Kenntnisse fachlichen Rat. Den bekommt er dann von den Fachleuten der
Wasserwirtschaftsverwaltung. So fließt die dort herrschende - teilweise
fachlich falsche Meinung - schon in den Gesetzestext ein und macht auf diese
Weise dort schon grundsätzlichen Schaden. Die Durchführung der Gesetze durch
die exekutive Gewalt wird dann von der Wasserwirtschaft selbst in ihrem
Sinne besorgt. Kommt es dann zu juristischen Auseinandersetzungen, dann stehen
die Richter als juristische Gewalt wieder meist ohne eigene
Fachkenntnisse da und holen sich deshalb Fachleute zuhilfe. Dies sind nun wieder
die Herrschaften der Wasserwirtschaftsverwaltung, denn wegen deren Maßnahmen
wird ja meist gestritten. Sie steuern dann die Richter ganz in ihrem Sinne, und
von einer Dreiteilung der Gewalten ist nichts übrig geblieben. Es ist leider zu
beobachten, daß sich die Richter bei ihrer Urteilsfindung ganz auf die Einflüsternden
der Wasserwirtschaft stützen und sich eigene Denkprozesse zu den vorliegenden
Problemen allgemein ersparen. Die Urteile sind entsprechend. Besonders
verheerend ist dabei, daß auf diese Weise auch der größte Blödsinn der
Wasserbehörden noch ständig juristisch bestätigt wird. Das nächste Urteil
ist auch schon vorgeprägt.
Einen für mich ganz krassen aber vermutlich alltäglichen Fall einer
Urteilsfindung vor Gericht erlebte ich am 10. Februar 1998 in München selbst
mit. (Bayer. Verw. Ger. München Akz: M 1 K 971129). Es ging um einen Fall, wo
ein Landwirt eine dezentrale Entsorgung für ca. fünfzehn Einwohner mit
Dreikammergrube, Kiesfilter, Teichen und Pufferspeichen von mehreren hundert
Kubikmetern Inhalt (alte Güllegruben) mit anschließender Verrieselung des geklärten
Abwassers über den Erdboden - als landwirtschaftliche Verwendung - selbst
errichtet hat. Er soll aber an einen rund achthundert Meter entfernten Kanal
anschließen. Die dafür notwendigen Leitungen soll er selbst errichten und der
Gemeinde dafür dann noch etwa 70.000,- DM Anschlußgebühr bezahlen. Das ist
der Knackpunkt. Im Prozeß gab dann BR Franke vom WWA Traunstein eine negative
Stellungnahme zur selbsterrichteten umfangreichen dezentralen
Abwasserentsorgungsanlage ab. Er stellte die errichtete Anlage als Gefahr für
den Waginger See dar, weil bei starken Regenfällen „Nährstoffe" über
einen Bach in den Waginger See gelangen könnten. Abgesehen davon, daß ein
Landwirt bei Regenwetter keine Landbewässerung vornimmt, nannte BR Franke weder
die von ihm gemeinten Nährstoffe, noch irgend eine Zahl über die mögliche
Menge, noch irgendein Verhältnis zu möglichen anderen Nährstoffquellen. In
meinen Augen hätte das Blabla nicht inhaltsloser sein können. Das
Gesundheitsamt hat ebenso inhaltslos lediglich ,,hygienische Bedenken"
angemeldet ohne jede weitere Spezifizierung. Für mich ebenso inhaltsloses
Blabla.
Trotzdem wurden diese beiden Aussagen zu den tragenden Säulen des für den Bauern negativen Urteils. Ein von uns angebotener Gegengutachter wurde abgelehnt. Tags darauf prüfte ich die lokale Situation nach und stellte fest, daß die Verrieselung dreihundert Meter von dem fraglichen Bach entfernt ist und dieser bis zum Waginger See noch neun Kilometer lang fließt ohne die zahlreichen Mäander mitzurechnen. Angeschlossen werden soll an den maroden Teisendorfer Kanal, der so undicht ist, daß er täglich eintausend Kubikmeter Grundwasser ins Klärwerk bringt. Auf diese Weise wird in unserem Lande meiner Ansicht nach der Rechtsfrieden total zerstört, nicht nur weil fundamentale Rechtsgrundsätze wie z.B. "audiatur et altera pars" - oder - „es ist auch immer die andere Seite zu hören" vollkommen mißachtet werden, sondern insbesondere auch deshalb, weil solche auf einseitige inhaltslose Behauptungen gestützen Urteile natürlich zu Bezugsfällen und Vorlagen für andere ebenso danebengehende Urteile werden. Es geht allen Anzeichen nach nur noch um das Abkassieren der Bürger, wie sachlich fragwürdig oder falsch die Entscheidungen von Verwaltung und Gerichten auch sind. Siehe auch die Anlagen zu den Überläufen direkt in den See, die Brunnensache usw.. Meiner Ansicht nach zerstören Verwaltung und Justiz auf diese Weise gemeinsam unseren Rechtsstaat, obwohl sie vom Bürger zur Erhaltung desselben eingesetzt und vereidigt sind und so bezahlt werden, daß ihnen bei korrektem Lebensstil finanzielle Sorgen fremd sind!
Letzte Aktualisierung 09.04.01
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