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Beitrag von Dr. Joachim Lampe (IGB)
Quelle: www.IKT-Bayern.de


 

Der folgende Beitrag von Dr. Joachim Lampe ist seinem lesenswerten Bericht „Zentrale Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ist ein ökologischer und hygienischer Irrweg! Finanziell führt sie in den Ruin!" entnommen, der ebenfalls in dieser Dokumentation enthalten ist. 

 

Ausschaltung der Dreiteilung der Gewalten durch die Wasserwirtschaft

Von Dr. Joachim Lampe

Angeblich gehört die Dreiteilung der Gewalten zu den essentiellen Grundlagen einer Demokratie. Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft wird diese Dreiteilung der Gewalten durch die Wasserwirtschaftsverwaltung praktisch aufgehoben. Dies geschieht zwangsläufig in folgender Weise. Hat der Gesetzgeber als legeslative Gewalt etwas mit einem das Wasser betreffenden Gesetz zu tun, dann holt er sich mangels eigener Kenntnisse fachlichen Rat. Den bekommt er dann von den Fachleuten der Wasserwirtschaftsverwaltung. So fließt die dort herrschende - teilweise fachlich falsche Meinung - schon in den Gesetzestext ein und macht auf diese Weise dort schon grundsätzlichen Schaden. Die Durchführung der Gesetze durch die exekutive Gewalt wird dann von der Wasserwirtschaft selbst in ihrem Sinne besorgt. Kommt es dann zu juristischen Auseinandersetzungen, dann stehen die Richter als juristische Gewalt wieder meist ohne eigene Fachkenntnisse da und holen sich deshalb Fachleute zuhilfe. Dies sind nun wieder die Herrschaften der Wasserwirtschaftsverwaltung, denn wegen deren Maßnahmen wird ja meist gestritten. Sie steuern dann die Richter ganz in ihrem Sinne, und von einer Dreiteilung der Gewalten ist nichts übrig geblieben. Es ist leider zu beobachten, daß sich die Richter bei ihrer Urteilsfindung ganz auf die Einflüsternden der Wasserwirtschaft stützen und sich eigene Denkprozesse zu den vorliegenden Problemen allgemein ersparen. Die Urteile sind entsprechend. Besonders verheerend ist dabei, daß auf diese Weise auch der größte Blödsinn der Wasserbehörden noch ständig juristisch bestätigt wird. Das nächste Urteil ist auch schon vorgeprägt.
Einen für mich ganz krassen aber vermutlich alltäglichen Fall einer Urteilsfindung vor Gericht erlebte ich am 10. Februar 1998 in München selbst mit. (Bayer. Verw. Ger. München Akz: M 1 K 971129). Es ging um einen Fall, wo ein Landwirt eine dezentrale Entsorgung für ca. fünfzehn Einwohner mit Dreikammergrube, Kiesfilter, Teichen und Pufferspeichen von mehreren hundert Kubikmetern Inhalt (alte Güllegruben) mit anschließender Verrieselung des geklärten Abwassers über den Erdboden - als landwirtschaftliche Verwendung - selbst errichtet hat. Er soll aber an einen rund achthundert Meter entfernten Kanal anschließen. Die dafür notwendigen Leitungen soll er selbst errichten und der Gemeinde dafür dann noch etwa 70.000,- DM Anschlußgebühr bezahlen. Das ist der Knackpunkt. Im Prozeß gab dann BR Franke vom WWA Traunstein eine negative Stellungnahme zur selbsterrichteten umfangreichen dezentralen Abwasserentsorgungsanlage ab. Er stellte die errichtete Anlage als Gefahr für den Waginger See dar, weil bei starken Regenfällen „Nährstoffe" über einen Bach in den Waginger See gelangen könnten. Abgesehen davon, daß ein Landwirt bei Regenwetter keine Landbewässerung vornimmt, nannte BR Franke weder die von ihm gemeinten Nährstoffe, noch irgend eine Zahl über die mögliche Menge, noch irgendein Verhältnis zu möglichen anderen Nährstoffquellen. In meinen Augen hätte das Blabla nicht inhaltsloser sein können. Das Gesundheitsamt hat ebenso inhaltslos lediglich ,,hygienische Bedenken" angemeldet ohne jede weitere Spezifizierung. Für mich ebenso inhaltsloses Blabla.

Trotzdem wurden diese beiden Aussagen zu den tragenden Säulen des für den Bauern negativen Urteils. Ein von uns angebotener Gegengutachter wurde abgelehnt. Tags darauf prüfte ich die lokale Situation nach und stellte fest, daß die Verrieselung dreihundert Meter von dem fraglichen Bach entfernt ist und dieser bis zum Waginger See noch neun Kilometer lang fließt ohne die zahlreichen Mäander mitzurechnen. Angeschlossen werden soll an den maroden Teisendorfer Kanal, der so undicht ist, daß er täglich eintausend Kubikmeter Grundwasser ins Klärwerk bringt. Auf diese Weise wird in unserem Lande meiner Ansicht nach der Rechtsfrieden total zerstört, nicht nur weil fundamentale Rechtsgrundsätze wie z.B. "audiatur et altera pars" - oder - „es ist auch immer die andere Seite zu hören" vollkommen mißachtet werden, sondern insbesondere auch deshalb, weil solche auf einseitige inhaltslose Behauptungen gestützen Urteile natürlich zu Bezugsfällen und Vorlagen für andere ebenso danebengehende Urteile werden. Es geht allen Anzeichen nach nur noch um das Abkassieren der Bürger, wie sachlich fragwürdig oder falsch die Entscheidungen von Verwaltung und Gerichten auch sind. Siehe auch die Anlagen zu den Überläufen direkt in den See, die Brunnensache usw.. Meiner Ansicht nach zerstören Verwaltung und Justiz auf diese Weise gemeinsam unseren Rechtsstaat, obwohl sie vom Bürger zur Erhaltung desselben eingesetzt und vereidigt sind und so bezahlt werden, daß ihnen bei korrektem Lebensstil finanzielle Sorgen fremd sind!


Letzte Aktualisierung 09.04.01

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