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Gesetze in der Praxis:

Mancher Landbewohner wird sich nun angesichts der vorausgehenden Gesetzeslektüre große Hoffnungen auf eine Verwirklichung einer dezentralen Abwasseranlage machen. Er sei gewarnt!!!

  1. Ist er auf die Ein- bzw. Weitsicht seiner Gemeindevorstände angewiesen. ( Die Kommune hat die Planungshoheit) Leider besteht bei diesen meist noch ein erhebliches Informationsdefizit bzgl. der dezentralen Abwasserentsorgungsmöglichkeiten. Ihre Informationsquelle ist meist das zuständige Wasserwirtschaftsamt, das seine Vorurteile und überholten Vorstellungen über die Dezentralen an die Gemeinden weitergibt.

  2. Ist die Kommune einverstanden, kommt das Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt mit allen möglichen und unmöglichen Einwänden. Z. B.:

 

Wird zentral gebaut und die Kosten übersteigen dann bei weitem die Berechnungen, brauchen sich die Entscheidungsträger nicht einmal zu rechtfertigen.

Unser Tip: Schauen Sie den Entscheidungsträgern künftig genau auf die Finger und klopfen Sie auch drauf und verlangen Sie Schadenersatz, wenn sie sich verrechnen!

Um dabei erfolgreich sein zu können sollten, Sie im Umgang mit Behörden usw. immer Schriftliches verlangen. Gespräche sollten immer in Begleitung von Anderen stattfinden.

Gesetzestexte und Verordnungen schriftlich erklären lassen, wir haben erlebt, daß schon manches Wort beim Vorlesen oder Zitieren „überlesen“ oder „vergessen“ wurde.

Wie Rechtsstreitigkeiten in diesen Fällen ausgehen ist bisher von vornherein klar, man könnte das Geld dafür genauso gut beim Fenster hinauswerfen, da unsere Verwaltungsgerichte sehr loyal zu unseren Verwaltungen entscheiden. (Wahrscheinlich heißen sie deshalb so...)


 


Letzte Aktualisierung: 09.04.01
 

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