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Siegbert Mahal |
Auszüge aus dem Protokoll eines Lehrgangs für Behördenmitarbeiter |
19. Juni 1996 in Dresden |
Auszüge aus dem Protokoll eines Lehrgangs für Behördenmitarbeiter
.... Prof. Birk ist der »Vater des sächsischen Kommunal- Abgaben- Gesetzes« (KAG), unterhält eine Rechtsanwaltspraxis in Dresden, wird von der sächsischen Landesregierung als Berater herangezogen und ist am Verwaltungsgericht Dresden tätig. Prof. Driehaus ist Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Die Mitschrift des Lehrgangs gelangte in die Hände sächsischer Bürgerinitiativen.
Professor Driehaus:
»Es ist doch natürlich, daß die Beitragszahler sich wehren, das würde ich auch tun, wenn ich eine solche Rechnung bekäme. Doch nach 100jährigem Recht ist es in Deutschland üblich, beim Bau von Straßen und Anlagen in den Kommunen die Grundstückseigentümer zur Ader zu lassen.«
»Wir haben in Deutschland keine unmittelbare Demokratie – das müssen Sie endlich begreifen, sondern nur eine parlamentarische Demokratie. Das heißt: Das gewählte Parlament bestimmt, die Bürger haben zu folgen. Die Grundstückseigentümer haben zu zahlen.«
»Sie müssen die Widersprüche so lange bearbeiten, bis den Schreibern der Atem ausgeht.«
»80 Prozent Widersprüche in den alten Bundesländern sind normal. Davon leben die Beamten und die Rechtsanwälte. Jeder Beamte sollte sich freuen, wenn er täglich einen Widerspruch auf seinem Schreibtisch vorfindet.«
»Es ist wichtig, daß den Klagenden der Atem ausgeht: Erste Instanz – zweite Instanz – Oberverwaltungsgericht!«
Professor Birk:
»Will die Kommune ein Gebiet in den Bebauungsplan aufnehmen, dann baut sie dort über Nacht Straßen. Die Grundstückseigentümer werden, wenn sie mit der Abgabe des Grundstücks für einen geringen Quadratmeterpreis nicht einverstanden sind, für die Erschließungskosten hoch zur Kasse gebeten oder enteignet. Die Enteignungsverträge sind vorbereitet. Wir haben hier auch sehr gute Rechtsanwälte.«
»Warum haben Sie Angst, die Bescheide ´rauszuschicken? In Sachsen kommen nur 20 Prozent Widersprüche auf Beitragsbescheide.«
(Auszüge aus dem Protokoll eines Lehrgangs für
Behördenmitarbeiter
am 18. und 19. Juni 1996 in Dresden)
Bearbeitet am 08.04.01
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