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Quelle: www.Kommunalfenster.de

Historischer Abriss "Abwasser Briesensee"

12.10.00


 

Historischer Abriss "Abwasser Briesensee"

30.9.1992

Innenminister Alwin Ziel zwingt die Gemeinde Briesensee gegen den Willen der Bürger und des Gemeinderates mit Zuordnungserlass in das Amt Straupitz. Innenminister Ziels Prognose, dass bei zunehmender Einwohnerzahl die gesetzliche Mindestforderung (5000 Einwohner) in absehbarer Zeit erreicht wird, ist nicht eingetroffen - ganz im Gegenteil. Es erhärtet sich der Verdacht, dass mit den Einwohnerzahlen von Seiten des Amtes manipuliert wird. ( 1996 hat das Amt noch über 4700 Einwohner, 2000 nur noch 4640 )

Die Zuversicht Innenminister Ziels, dass mit der

zwangsweisen Zuordnung

der Gemeinde zum Amt Straupitz keine erheblichen Nachteile für die Gemeinde Briesensee hervorgerufen würden, kann nicht geteilt werden, denn die ehemals schuldenfreie Gemeinde ist nun plötzlich auch zwangsweise an den Amtsschulden beteiligt!

6.2.1996

Saarberg Hölter Wassertechnik Betriebsgesellschaft mbH wird in das Handelsregister beim Amtsgericht Magdeburg, HRB 2735, eingetragen.

7.2.1996

Saarberg Hölter Wassertechnik GmbH wird in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen, HRB 10153, eingetragen.

22.3.1996

Lausitzer Rundschau: "Dezentral wird Schmutzwasserentsorgung im Amt billiger"

10.12.1996

Die Planungsfirma Kopischke und Partner, Cottbus, bedient sich des zur Projektbegleitung beauftragten Büros Saarberg Hölter, das die EG-Ausschreibung für die zentrale Kanalisation vorbereitet.

11.12.1996

Dienstleistungsauftrag als EG-Ausschreibung: nicht offenes Verfahren, beschleunigtes Verfahren,

Varianten: kein Eintrag, beabsichtigte Zahl der Dienstleistungserbringer: fünf,

Dauer: 25 bis 30 Jahre

13.1.1997

Entwurf des Betreibervertrages ausgewählten Bewerbern übersandt

28.2.1997

Vergabevorschlag der Planungsgesellschaft Kopischke und Partner: "Es wird der Vorschlag unterbreitet, der Saarberg- Hölter Wassertechnik GmbH Marienburger Straße 1, 10405 Berlin den Zuschlag zu erteilen."

Was für eine Überraschung!!!

 

Hauptangebot Saarberg Hölter: 14 Mio. DM, Nebenangebot Saarberg Hölter 15,5 Mio. DM, Nebenangebot befürwortet.

9.4.1997

Amtsauschusssitzung, TOP 2: Der Amtsauschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ingenieurgesellschaft Kopischke und Partner die Firma Saarberg Hölter Wassertechnik GmbH als günstigsten Anbieter ermittelt hat...

In der Verwaltung liegen ganze zwei Entwürfe des Betreibervertrages zur Einsichtnahme bzw. zur Entleihe aus --- für 22 Amtsausschussmitglieder.

Protokoll dieser Sitzung: Ausbau des Klärwerks auf ca. 5.800 Einwohner, gleichwerte Investitionssumme: 16,7 Mio. DM, Anschlussbeitrag ca. 3.600,- DM pro Grundstück.

Amtsausschuss beschließt, Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb an SHW Hölter zu vergeben und auf der Grundlage des Entwurfs des Betreibervertrages einen Vertrag mit SHW Hölter abzuschließen.

11.4.1997

SHW Hölter Wassertechnik GmbH wird in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen, HRB 10153, eingetragen.

24.4.1997

Überträgt die Gemeinde Briesensee die Abwasserentsorgungspflicht auf das Amt Oberspreewald.

20.5.1997

SHW Hölter Wassertechnik Betriebsgesellschaft mbH wird in das

Handelsregister beim Amtsgericht Magdeburg, HRB 2735; eingetragen.

29.5.1997

TOP 4: Der Amtsausschuss beschließt den Betreibervertrag mit SHW Hölter Wassertechnik GmbH, Essen, und SHW Hölter Wassertechnik Betriebsgesellschaft mbH, Hecklingen". Der Betreibervertrag liegt der Kommunalaufsicht, Entwurfsstand 14.05.97, zu Prüfung vor......mögliche Vorbehalte der Kommunalaufsicht werden am Sitzungsabend zur Kenntnis gegeben. Für ein planvolles zügiges Handeln in Sachen Abwasserentsorgung ist die Beschlussfassung Vorbedingung. Der Vertrag liegt im Sekretariat zur Einsichtnahme aus." TOP3:"... Es steht nicht zu befürchten, dass der Betreibervertrag nicht genehmigt wird. Der Kreis möchte im Gegenteil die hiesige Vorgehensweise modellhaft weiterempfehlen bzw. eigene Lehren ziehen.

Vermerk ( vom 03.04.) : Neubau der Laasower Straße ... Sofern Saarberg Hölter den Zuschlag für die Abwasserbetreibung erhält, wird die Betreiberin, so jedenfalls lt. Vorgesprächen mit dem Unterzeichneten (Spicker), bereit sein, eine Vorfinanzierung für den zu verlegenden Abwasserstrang zu übernehmen. Die Kreisverwaltung würde das sehr begrüßen und unter diesen Voraussetzungen den Straßenbau erst recht forcieren. Nach dem Amtsausschuss am 09.04.97 wird zügig und mittels Abgabe schriftlicher Erklärungen die Angelegenheit mit Saarberg Hölter geklärt.... Die nötige Ingenieurleistung wäre vom Vertragspartner Kopischke & Partner zuzuarbeiten. Der Kreis würde in seiner Zuständigkeit die Arbeiten als Komplettleistung ... ausschreiben. Der Gehwegbau geht zu Lasten der Gemeinde. Diese ist nicht in der Lage, den nötigen Eigenanteil beizusteuern. Das Tiefbauamt des Kreises würde einen entsprechenden Antrag aus Mitteln der kreislichen Investitionspauschale wohlwollend prüfen und befürworten, damit die Maßnahme komplett erledigt werden könnte. ... Es liegt im Interesse der Sache, diese zur Zeit noch nicht zu publizieren."

Protokoll, TOP 2: "Am 29.05.1997 wurden von der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme- Spreewald zum Betreibervertrag Verständnisfragen gestellt, weiche der beauftragte Fachanwalt beantwortete. Es wurde in Aussicht gestellt, den Vertrag nach Beschluss in der Amtausschusssitzung in ca. 1 1/2 Wochen zu genehmigen."

30.6.1997

Amtsdirektor Spicker unterschreibt in Berlin den Betreibervertrag mit

SHW Hölter Wassertechnik.

9.12.1997

Antrag des Amtes an das Landesumweltamt auf Gewährung einer Zuwendung

22.1.1998

Amtsdirektor an Amtsausschussmitglieder: "...Die Verabschiedung

getragener Satzungen ist ebenso wichtig wie die stattgefundene

Beschlussfassung zum Betreibervertrag. Die Sache halte ich für so wichtig, dass eine längere Beratungszeit akzeptiert wird. Das Landesumweltamt hat gefordert, dass die beschlossenen Satzungen u.a. bis zum 27.02.1998 dort vorzulegen sind, ansonsten werde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 09.12.1997 unbearbeitet zurückgereicht. Dadurch würden alle Terminstellungen nicht mehr zu halten sein. Die bislang reibungslos angelaufene Realisierung mit viel zwischenzeitlichem Aufwand würde stark und letztlich zum Schaden des Amtes unterbrochen."

Amtsdirektor an Amtsausschussmitglieder: " Ich habe kein Verständnis für eine Äußerung aus Ihrem Teilnehmermerkreis, die da sinngemäß lautete, 'SHW Hölter hat seinerzeit Zahlen schön geschrieben, um den Zuschlag zu erhalten und nun kommen die echten Zahlen ans Tageslicht'."

27.2.1998

Antrag des Amtes auf Förderunschädlichkeit des vorzeitigen Vorhabenbeginns an das Landesumweltamt, C 0197/61/98

Amtsdirektor an Amtsausschussmitglieder: "... stelle ich fest. dass ich es als ungeheuerlich empfinde, dass der Vorwurf der Schiebung, also der Wettbewerbsmanipulation, ohne konkrete Begründung erhoben wird. Wer diesen möglicherweise von Sozialneid geprägten Vorwurf erneut ernsthaft in den Raum zu stellen gedenkt, der möge sich durchaus denkbaren rechtlichen Schritten ausgesetzt fühlen."

22.6.1998

Bürgermeister des Amtes Oberspreewald an Ministerpräsident Manfred Stolpe, Innenminister Alwin Ziel und Umweltminister Matthias Platzeck: "Bei Versagung der Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn... werden wir nach öffentlicher Erklärung der Beweggründe - entgegen unserer eigentlichen Absicht - weiterhin als Bürgermeister/innen zur Verfügung stehen zu wollen, nicht mehr kandidieren. Wir schleichen uns nicht, sondern wir treten damit bewusst und offen aus der Verantwortung."

27.6.1998

Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn in Briesensee gründet sich mit 140 Mitgliedern von ca. 190 Wahlberechtigten.

10.7.1998

Versammlung der Wählervereinigung mit Wahl des Vorstands und Aufruf an die "alte" Gemeindevertretung, den Bürgerwillen durchzusetzen.

13.7.1998

Aufruf der Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn

an Bürgermeister von Briesensee, E.Sturtz, und alle Bürgermeister des

Amtes Oberspreewald, deren Orte zentral angeschlossen werden sollen, mit der Forderung: Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Gemeinde Briesensee und

Herauslösung der Gemeinde aus dem Betreibervertrag mit SHW

Hölter Wassertechnik

14.7.1998

Ablehnungsbescheid des Umweltministeriums, Dr. Hartmann, auf den

Antrag auf Bestätigung der Förderunschädlichkeit des vorzeitigen

Vorhabenbeginns.

20.7.1998

Umweltministerium, Dr. Hartmann, an Bürgermeister des Amtes: "Durch die Mitwirkung Abteilung Gewässerschutz und Wasserwirtschaft meines Hauses wurde durch die Änderungen im Betreibervertrag überhaupt erst eine mögliche Förderungsvoraussetzung geschaffen. Anderenfalls hätte schon dieser Vertrag zum Ausschluss von der Förderung geführt. Die daraufhin vorgenommenen Vertragsergänzungen befinden sich derzeit bei der Kommunalaufsicht zur Prüfung. Diese Prüfung betrifft auch die im Vertrag fehlende obere Begrenzung der Investitionshöhe."

22.7.1998

Der Amtsausschuss erwägt die Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Ablehnungsbescheide des MUNR vom 14.7.1998 und beschließt den Einbau von Rohrsystemen unter Verzicht auf mögliche Fördermittel bei den Straßenbauvorhaben Laasower Straße in Straupitz und Byhlener Weg und Fischergasse in Byhleguhre.

23.7.1998

Amtsdirektor Spicker beschwert sich in einem Schreiben an Ministerpräsident Manfred Stolpe, Innenminister Alwin Ziel und

Umweltminister Matthias Platzeck über die Ablehnung eines" Antrags auf Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns":

"Möglicherweise hat das Gesamtprojekt 'Abwasserentsorgung im Amt

Oberspreewald' demnächst bessere Chancen, wenn die

Schuldenbelastung erheblich angewachsen und nicht mehr aus

eigener Kraft zu bewältigen ist, damit aber gleichzeitig gute

Startchancen zur Aufnahme in den Hilfsfond des Landes geschaffen

wurden."

20.8.1998

Amtsdirektor Spicker an Kreistagsabgeordneten und Unterbezirksvorsitzenden der SPD, Udo Effert, anlässlich der Vorbereitung einer Informationsveranstaltung des SPD-Ortsvereins Neu Zauche: "Unser bekanntes Problem für die kurzfristige Zukunft besteht darin, dass wir mit den 25% kalkulierten Fördermitteln für das Gesamtprojekt (= ca. 17 Mio. DM netto ) aufgrund der chaotischen Finanzverhältnisse im Land Brandenburg nicht rechnen dürfen. ... wäre für uns die Welt mit lächerlichen 4 Mio. in Ordnung zu bringen. Wenn dem nicht so ist, schlage ich dem Amtsausschuss vor, nach entsprechender Überrechnung der Beitragskalkulation und nach einer baulichen Straffung des Gesamtprojektes dieses ohne Fördermittel zu bauen, weil dies die einzige vernunftbegabte Alternative im Interesse unserer Einwohner ist.

Der bisherige Beitragssatz von 2,81 DM/m² ist ohne Fördermittel

"natürlich" nicht mehr beizubehalten. Er würde bei 4,20 DM liegen (allerdings bei gleichbleibenden Gebühren )" (5,30 DM/m3 ) Bei Straffung der abwasserbaulichen Erschließung (z.B. Beschränkung der zentralen Anschlüsse auf satzungsgemäß festgeschriebene Innenbereiche) halte ich es für realistisch, den Beitragssatz auf unter 4,00 DM/m² zu drücken. Problemlos wäre das zu bewältigen, wenn z.B. Briesensee mit errechneten hohen spezifischen Kosten je Meter Leitungsverbau nicht ans Netz genommen würde."

Amtsdirektor an Amtsausschussmitglieder: "Es wäre meines Erachtens

gut, dort in Geschlossenheit aufzutreten."

24.8.1998

Landrat Wille schreibt an das Umweltministerium wegen der

Abwasserentsorgung des Amtes Oberspreewald

Gedanken am 20.7.2000: (Trotz 4,5 Mio. DM Förderung gilt heute ein Beitragssatz von 4,95 DM/m². Die Abwassergebühren betragen 5,90 DM/m³ + 8 DM Grundgebühr/ Person/ Monat, d.h. bei einem Verbrauch von ca. 3 m³/ je Person im Monat = 36 m³ im Jahr erhöhen sich die 5,90 DM genau um diesen Faktor 8:3 = 2,66. Richtig gerechnet beträgt der Kubikmeterpreis für Abwasser 5,90 + 2,66 = 8,56 DM)

3.9.1998

Gemeindevertretung Briesensee beschließt, vom Übertragungsbeschluss

(Abwasserentsorgung.) auf das Amt Oberspreewald zurückzutreten.

(Beanstandet durch den Amtsdirektor.)

9.9.1998

Amtsdirektor Spicker an die Bürgermeister des Amtes als Reaktion auf den

Rücktrittsbeschluss der "alten" Gemeindevertretung Briesensee: "Gleichwohl habe ich SHW vorsorglich gebeten, die Kostenbelastung für Briesensee errechnen zu lassen, damit die Dinge in ihrer Konsequenz überschaubarer werden"

"Übrigens - Herr Effert hat mir heute bestätigt, dass der Besprechungstermin mit dem Umweltminister am 17.09.98, 11.00 Uhr, in seiner Wohnung in Senzig stattfinden kann. Der Landrat wird ebenfalls zugegen sein."

 

30.9.1998

Gemeindevertretung Briesensee beschließt erneut die Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht vom Amt auf die Gemeinde Briesensee.

Amtsdirektor an Bürgermeister: "Insbesondere habe ich darüber hinaus versucht zu erklären, dass der zentrale Anschluss für die Einwohner dauerhaft lukrativer wäre, auch wenn über die ungleich höheren spezifischen Investitionskosten eine Mehrbelastung von allen anzuschließenden Haushalten im Amtsbereich über Beiträge zu leisten ist. Ich werde dem Amtsausschuss empfehlen, eine Beschlussfassung seitens der Gemeindevertretung der Gemeinde Briesensee herbeiführen zu lassen, in der diese sich unmissverständlich artikuliert, ob sie in kluger Verantwortung für die Einwohner der Gemeinde den zentralen Anschluss an die hiesige Kläranlage der dezentralen Entsorgung vorzieht oder nicht. Dadurch wird letztlich sicher gestellt, dass sich die Gemeindevertretung und nicht das Amt an den so geschaffenen Tatsachen mit den Konsequenzen für die nächsten Jahre messen lassen muss. Es bliebe Ihrer Beratung und Beschlussfassung im Amtsausschuss überlassen, die möglicherweise nutzlos für Briesensee

aufgelaufenen Vorlaufkosten herausrechnen und auf die Gemeinde

umlegen zu lassen."

8.10.1998

Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn wendet sich an das Umweltministerium, Minister Platzeck: Hinweis auf widersprüchliche Aussagen zu Kosten und Anlagen - Bürger werden genötigt, das Eigentum eines privaten Betreibers zu bezahlen - Hinweis, dass Bürger mit diesem Vertrag finanziell bestraft werden, wenn sie mit der endlichen Ressource Wasser sparsam umgehen.

13.10.1998

Umweltministerium an SPD-Ortsverein Oberspreewald, Brigitte Spitzer: "Der durch das Amt Oberspreewald abgeschlossene Betreibervertrag geht bezüglich der Abwassergebühr von einer 25%igen Förderung des Gesamtvorhabens aus, ohne dass vorher nachgefragt wurde, ob die Bereitstellung von Fördermitteln in dieser Größenordnung möglich ist.

Die hier vorausgesetzten Fördermittel in Höhe von ca. 4,5 Mio. DM werden in den nächsten Jahren nicht verfügbar sein, worauf das Amt inzwischen mehrfach hingewiesen wurde."

19.10.1998

Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn wendet sich an Innenminister Ziel, der zuständig für Abwasser ist: Widersprüchliche Aussagen zu Kosten und Paragraphen - Finanzielle Bestrafung der Bürger, wenn sie mit der endlichen Ressource Wasser sparsam umgehen - Viele

Preisanpassungsmöglichkeiten im Betreibervertrag –

Bitte um Hilfe.

 

20.10.1998

Bürgermeisterin Groger beantragt mündlich bei Amtsdirektor Spicker, dass das Ansinnen Briesensees nach § 5 Amts0 dem Amtsausschuss in seiner nächsten Sitzung als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Vom Amtsdirektor abgeschmettert mit der Begründung, Bürgermeisterin würde den Paragraphen falsch verstehen, außerdem keine Eilbedürftigkeit gegeben.

26.10.1998

Bürgermeisterin an Amtsausschussvorsitzenden Wangerin, für die

nächste Amtsausschusssitzung eine Beschlussvorlage vorzubereiten, damit über den in Briesensee in einer Gemeindevertretersitzung am 30.9.1998 mehrheitlich gefassten Beschluss zur Rückübertragung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe "schadlose Abwasserentsorgung" entschieden wird.

 

29.10.1998

Innenministerium, Frau Willenbrock, antwortet auf Beschwerde der Wählervereinigung vom 19.10.1998: Landrat als untere Kommunalaufsichtsbehörde ist zuständig und wird durch Innenministerium gebeten, das Schreiben zu beantworten

30.10.1998

Amtsausschussvorsitzender Wangerin an Bürgermeisterin Groger:

"Nach der Wahl des neuen Amtsausschussvorsitzenden werde ich diesem Ihren Antrag zur weiteren Sachbehandlung überreichen. Im übrigen erkenne ich keine besondere Eilbedürftigkeit Ihres Vorbringens, ... Eine Durchschrift Ihres Schreibens reiche ich an den Amtsdirektor weiter, der letztlich für die Vorbereitung von Beschlüssen zuständig ist."

Äußert Befremdung über die Zustellung per Einschreiben.

4.11.1998

Bürgermeisterin Groger an Landrat Wille mit der Bitte um Hilfe.

10.11.1998

Presseartikel: Landrat lässt dörfliches Begehren prüfen, ob die Forderung,

in der nächsten Amtsausschusssitzung eine Abstimmung herbeizuführen,

rechtmäßig ist.

12.11.1998

Bürgermeisterin und Stellvertreter persönlich zur Kommunalaufsicht, Diskussion ergibt, dass die Forderung, als Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der nächsten Amtsausschusssitzung zu kommen,

höchstwahrscheinlich rechtmäßig ist. Abschließende Antwort bis 13.11.1998.

13.11.1998

Bürgermeisterin und Stellvertreter persönlich zum Landratsamt, Herr Klein

nicht da, keine Antwort, für 16.11.1998 in Aussicht gestellt.

16.11.1998

Bürgermeisterin und Stellvertreter persönlich zum Landratsamt: mündliche Zwischenantwort von Landrat Wille und Sachbearbeiterin Gröke: dörfliches Ansinnen scheint rechtmäßig zu sein, muss aber noch im Amt überprüft werden.

18.11.1998

Einladung zu nächsten Amtsausschusssitzung: Abstimmung über Briesensee nicht auf der Tagesordnung.

19.11.1998

Bürgermeisterin und Stellvertreter gehen zur Kommunalaufsicht, Frau Gröke, weil Anliegen Briesensees nicht auf Tagesordnung des Amtsausschusses, abschließende Antwort noch nicht möglich, weil es ja schließlich nicht nur Briesensee gibt, abschließende Antwort wahrscheinlich am 25.11. (Tag der Amtsausschusssitzung!)

19.11.1998

"...und stelle nach vorgefundener Aktenlage sowie nach entsprechenden Telefonauskünften fest, dass sich greifbar Positives in Sachen Abwasserproblematik nicht ereignet hat." ... "-es gibt politische Verantwortungsträger, an welche die Problemlage herangetragen wurde, und die sich offenbar verstärkt für unser Vorhaben einsetzen (Landtagsabgeordnete, Landrat nach wie vor, Vorsitzender der SPD-

Kreistagsfraktion)"

"...überreiche ich Ihnen die Beschwerdeschrift der Frau Groger zur Kenntnisnahme: Auf die nach meiner Lesart sehr verworrenen Inhalte werde ich an dieser Stelle wie auch späterhin nicht näher eingehen;..."

24.11.1998

Umweltministerium, Staatssekretär Speer an Amtsdirektor Spicker:

Eine eingeschränkte Förderunschädlichkeitsbescheinigung für die Kläranlage Straupitz und die Ortsnetze Straupitz und Neu Zauche wird erteilt und unterschrieben, obwohl "nach jetziger Einschätzung eine Priorität für die Vorhaben im Amt Oberspreewald nicht erkennbar" ist.

24.11.1998

Umweltministerium, Staatssekretär Speer, an Landrat Wille: Der durch das Amt abgeschlossene Betreibervertrag geht bezüglich der Abwassergebühr von einer 25%igen Förderung des Gesamtvolumens aus. Die hier vorausgesetzten Fördermittel in Höhe von ca. 4,5 Mio. DM werden

- wie bereits dargestellt - in den nächsten Jahren nicht verfügbar sein,

worauf das Amt inzwischen mehrfach hingewiesen wurde. Bei Ausbleiben der Fördermittel und bereits bei geringfügiger Kostenerhöhungen im Zuge der Bauausführung ist eine Abwassergebühr von kleiner 10 DM/m3 sehr unwahrscheinlich.

 

25.11.1998

Amtsausschusssitzung, Briesensee nicht auf der Tagesordnung.

Bürgermeisterin fordert erneut Abstimmung über Briesensee, Vertröstung

auf nächste Sitzung.

.30.11.1998

Umweltministerium, Prof. Dr. Nische, an Ausschuss der Wählervereinigung

gegen den zentralen Abwasserwahnsinn: "Die Oberleitung des Abwassers über 14 km erscheint mir finanziell und abwassertechnisch für eine Gemeinde von der Größe Briesensees sehr zweifelhaft.

Eine Verletzung von Fördervoraussetzungen (Förderschädlichkeit) liegt für den Teil vor, für den ein der Baudurchführung zuzurechnender Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. ... In dem mir vorliegenden Schriftwechsel wird von Seiten des Amtes von 25%iger Förderung des Gesamtvorhabens ausgegangen. Diese Förderung ist jedoch in keiner Weise gesichert."

2.12.1998

Landrat Wille schreibt an Bürgermeisterin von Briesensee als Antwort auf

die am 30.9.98 erneut beschlossene und nachfolgend beanstandete

Rückübertragung der Abwasserentsorgungspflicht: "Damit bleibt die Abwasserentsorgung beim Amt Oberspreewald, die bislang geplante Art und Weise der Abwasserentsorgung in Gemeinschaft mit den anderen Gemeinden des Amtes Oberspreewald über ein Betreibermodell wird jedoch aufgegeben."

7.12.1998

Umweltministerium, Herr Rietz, an Amtsdirektor Spicker: " Antrag vom

26.11.1998 auf Bestätigung der Förderunschädlichkeit ...."

" ... wie Ihnen mündlich und schriftlich mitgeteilt wurde, stehen für das o.g. Vorhaben 1999 und voraussichtlich auch in den Folgejahren keine Fördermittel des Umweltministeriums (MUNR) zur Verfügung. Auf Grund

mehrfachen Drängens Ihrerseits, durch Ihren Landrat und Ihre Bürgermeister hat Herr Staatssekretär Speer entschieden, Ihnen trotz der fehlenden Förderaussichten eine eingeschränkte Förderumschädlichkeit zu erteilen Grundlage dieser Entscheidung war Ihre Zusicherung in der Besprechung bei Herrn Staatssekretär Speer am 24.11.1998, dass gegenüber der ursprünglichen Konzeption vorerst nur die Kläranlage und die Ortsnetze Straupitz und Neu Zauche gebaut werden. ... Ich weise darauf hin, dass sowohl für die Kläranlage als auch für die Ortsnetze Straupitz und Neu Zauche ein erhebliches Landesinteresse ... nicht besteht."

8.12.1998

20.00 Uhr: Amtsausschuss Oberspreewald beschließt nach Erteilung der

Förderunschädlichkeit für die Teilbereiche Kanalnetze Straupitz, Neu Zauche und Klärwerk zügig den vorzeitigen Baubeginn. Bürgermeistern wird diese Förderunschädlichkeitserklärung nicht in Kopie ausgehändigt.

Angeblich lag ein Hefter zur Einsichtnahme während der Sitzung aus, auch

andere Bürgermeister wissen nicht so recht, was los ist.

8.12.1998

TOP 5: "Der Amtsausschuss empfiehlt der Gemeinde Briesensee" eine

bestimmte Vorgehensweise, um Rechtssicherheit hinsichtlich der von der

Gemeindevertretung zur Problemlage erhobenen geplanten Abwasserbeseitigung für das Entsorgungsgebiet der Gemeinde Briesensee herbeizuführen

10.12.1998

Die Abwassergebühren sollen nach Aussage SHW jedoch auch ohne Förderung unter 6 DM/m³ bleiben, da ein Teil über Anschlussbeiträge und auch über eine Grundgebühr abgedeckt werden soll. Durch den Unterzeichner, Herrn Rietz, "wurde deutlich gemacht, dass es letztendlich

um die Belastung je Einwohner und Jahr geht und insofern die angenommenen 10 DM/m³ ... der geplanten Belastung aus anteiligen

Anschlussbeiträgen, Grundgebühr und Mengengebühr entsprechen.

15.12.1998

Sondersitzung des Umweltausschusses des Kreistages: Umweltausschuss

empfiehlt dem Kreistag mehrheitlich, 420.000 DM als Anschubfinanzierung für den Bau der Kläranlage des Amtes Oberspreewald aus GFG- Mitteln bereitzustellen. SHW beauftragter alleiniger mobiler Entsorger im Amt), Herr Richter (untere Wasserbehörde), Amtsdirektor Oncken (Amt Schenkenländchen)

Kritische Stellungnahmen von Bürgermeisterin Groger und SPD-Ortsvereinsvorsitzende im Amt Spitzer werden belächelt.

16.12.1998

"Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Investitionsmaßnahme

Abwasserbeseitigungssysteme im Amt Oberspreewald' in die Prioritätenliste

27.12.1998

Widerspruch Bürgermeisterin Groger zur Amtsausschusssitzung vom 8.12.1998

12.1.1999

Schreiben des Amtsausschussvorsitzenden Koinzer an Bürgermeisterin:

Widersprüche sind gegenstandslos

15.1.1999

Gemeindevertretung Briesensee beschließt die Herauslösung der Gemeinde aus dem Betreibervertrag über einen in Abwasserfragen renommierten Anwalt. (Vom Amtsdirektor beanstandet, von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, einen durch sie ausgewählten Gutachter für eine Kostenvergleichsrechnung nach LAWA- Leitlinien für ein alternatives, kostengünstigeres und ökologisch sinnvolleres Abwasserprojekt zu beauftragen. (Vom Amtsdirektor beanstandet.)

"Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, für die Rückübertragung der Abwasserbeseitigungspflicht vom Amt Oberspreewald auf die Gemeinde Briesensee einen durch sie ausgewählten, in Abwasserfragen renommierten Rechtsanwalt zu beauftragen ..."(Vom Amtsdirektor beanstandet, von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet, vom Amtsdirektor nicht ausgeführt.)

21.1.1999

Bürgermeisterin Groger klärt eine Stunde lang Friedhofsprobleme der Gemeinde mit der Sachbearbeiterin und unter Aufsicht der Stellvertreterin des Amtsdirektors, Frau Joppich

Verbot von Amtsdirektor Spicker an Mitarbeiter des Amtes:

Bürgermeisterin Groger darf ohne die Kenntnis des Amtsdirektors keine

Mitarbeiter des Hauses mehr aufsuchen.

26.1.1999

Erneuerung des Widerspruch der Bürgermeisterin vom 27.12 1998 an

Amtsausschussvorsitzenden Koinzer.

1.2.1999

Schreiben Bürgermeisterin Groger an Umweltministerium, Herrn Rietz:

nochmaliger Hinweis auf sich ständig ändernde Zahlen und Preisanpassungen nach oben - Erst die Erteilung der Förderunschädlichkeit durch Staatssekretär Speer ermunterte zum vorzeitigen Baubeginn im Amt Hinweis auf soziale Unverträglichkeit und ökologische Unsinnigkeit –Befürchtung, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.

Bitte um Hilfe.

1.2.1999

Schreiben Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn an

Innenministerium:

Problem wird von einer Stelle zur anderen geschoben - Hinweis, dass die Bürger genötigt werden, das Privateigentum einer Firma zu bezahlen - Beschlüsse der Gemeindevertretung werden vom Amtsdirektor nicht umgesetzt -Bitte um Hilfe.

4.2.1999

Schreiben Bürgermeisterin Groger an Amtsausschussvorsitzenden Koinzer: Antwort auf Widerspruch wird eingefordert

8.2.1999

Schreiben der Wählervereinigung gegen den zentralen Abwasserwahnsinn an Innenminister Ziel: Verschleppung und Verzögerung der Umsetzung des Bürgerwillens in Form von Gemeinderatsbeschlüssen - sich widersprechende Fakten und Zahlen im Betreibervertrag - keine fachliche Reaktion auf die angesprochenen Probleme -

Bitte um Hilfe.

10.2.1999

Schreiben des Innenministeriums, Frau Hüppe, an Wählervereinigung, Antwort auf Schreiben vom 1.2.1999: Leider reagierte der Amtsausschuss nicht - Kommunalaufsicht wird eingeschaltet

17.2.1999

Umweltministerium, Herr Rietz, an Bürgermeisterin Groger als Antwort auf Schreiben vom 1.2.1999: Bezüglich der Frage eines zentralen Anschlusses der Gemeinde Briesensee ist sicher die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Punkt. Hier kann ich nur auf die in meinem o.g. Vermerk niedergeschriebene Aussage Ihres Amtsdirektors verweisen, dass vorerst nur die Kläranlage und zwei Ortsnetze realisiert werden. Die Einhaltung dieser Aussage sollten Sie bei Ihrem Amtsdirektor einfordern."

24.2.1999

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, ein Rechtsgutachten über die Kündigungsmöglichkeiten aus dem Betreibervertrag durch RA Dr. Schacht, Hamburg, einzuholen. (Vom Amtsdirektor nicht ausgeführt.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, das Angebot des Gutachters, Prof. Dr. Löffler, Dresden, für 3000,- DM anzunehmen und in Auftrag zu geben, zum schnellstmöglichen Termin. (Vom Amtsdirektor nicht beanstandet, aber auch nicht ausgeführt.) Die Bürger stellen der Gemeinde Briesensee einen zinslosen Kredit zur Verfügung.

9.3.1999

Amtsdirektor an Kommunalaufsicht: Gemeindevertreter S.Tarnow (Feuerwehr) verzichtet auf sein Mandat, ebenso die 4 weiteren Ersatzpersonen der Feuerwehr, was die Gemeindevertretung letztlich unter 50% bringt.

20.3.1999

Bürgermeisterin Groger an Kommunalaufsicht, Herrn Klein: Widerspruch

gegen die Hinauszögerung der einzelnen Neuwahl in Briesensee – Forderung, die einzelne Neuwahl auf den Termin der ohnehin stattfindenden Europawahl zu legen

25.3.1999

Kommunalaufsicht, Frau Gröke, an Bürgermeisterin Groger

"Aus diesem Grunde setze ich den Tag der Neuwahl der Gemeinde Briesensee ... für den 08. August 1999 fest. Die durch den Wahlleiter des Amtes Oberspreewald erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen sind bis spätestens 09.04.1999 vorzunehmen." Dieses Schreiben wurde durch das Amt Oberspreewald nie zugestellt.

7.4.1999

Telefonat Bürgermeisterin Groger mit Kommunalaufsicht. Sie erhält zufällig Kenntnis vom Wahltermin 8.8.1999 und nach mehrmaligem Betteln den Brief der Kommunalaufsicht an Bürgermeisterin über Amtsdirektor Spicker vom 25.3.1999 zugefaxt --- 2 Tage, bevor die Frist für die Veröffentlichung am 9.4.1999 abläuft.

8.4.1999

Bürgermeisterin Groger veröffentlicht den offiziellen Wahltermin in Briesensee durch persönlichen Einwurf in jeden Hausbriefkasten.

12.4.1999

Kommunalaufsicht, Herr Klein, an Bürgermeisterin Groger über Amt Oberspreewald "Aus den genannten Gründen auch unter Abwägung Ihrer Argumente zur schnellstmöglichen Wahldurchführung habe ich den Tag der einzelnen Neuwahl der Gemeindevertretung Briesensee auf Sonntag, den

05.09.1999 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt."

Bürgermeisterin Groger an Lausitzer Rundschau, Innenminister Ziel und Landrat Wille über die Wahlposse in Briesensee: "Schildbürgerstreich, nur eine Autostunde von der neuen Hauptstadt Berlin entfernt"

16.4.1999

Bürgermeisterin Groger an Innenminister Ziel: Beschwerde über die Wahlbehinderung in Briesensee.

   

Vom März 1999 bis September 1999 Zwangsverwaltung

Manipulation des Amtsdirektors am Gemeindehaushalt während der Zwangsverwaltung.

Einzelne Neuwahl am 8.8.99 wird vorn Amt verhindert und gegen den Rat des Landeswahlleiters erst zur Landtagswahl im September durchgeführt.

Teilnahme der Bürgermeisterin am Hungerstreik in Damsdorf und Protestfußmarsch von Damsdorf zum Bundestag.

Mai 1999

Ein Gutachten von Professor Löffler, Dresden, errechnet nach LAWA- Leitlinien, dass der zentrale Anschluss Briesensees über 14 Anschlusskilometer zum zentralen Klärwerk nach Straupitz die teuerste, sozial unverträglichste, ökonomisch und ökologisch unsinnigste Variante für die Gemeinde ist. Die Bürger bezahlen das Gutachten.

5.5.1999

Amtsausschusssitzung: Der Amtsausschuss beschließt die 1. Änderungssatzungen für den Herstellungsbeitrag und die Gebühren. Erhöhung des Beitrags und der Gebühren, obwohl das Klärwerk noch

nicht im Bau ist und die ersten Ortsnetze Straupitz und Neu Zauche noch nicht fertiggestellt.

Erst nach mehrmaligem scharfen Protest durch die Bürgermeisterin von

Briesensee werden den Amtsausschussmitgliedern fehlende Unterlagen ausgehändigt.

Der Amtsauschuss beschließt die Aufnahme eines 10 Mio.- Kredits für die zentrale Abwasserentsorgung ohne Deckung, was nach Öffentlichmachung bei den Bürgern, in der Presse und im Kreistag von der Kommunalaufsicht zu einem "buchhalterischen Versehen" erklärt wird.

Bürgermeisterin von Briesensee darf an der Sitzung als Amtsausschussmitglied teilnehmen und bittet Amtsdirektor Spicker öffentlich um die seit 1.2.1999 angeforderten Unterlagen.

10.5.1999

Unterlagen nicht bekommen.

11.5.1999

Antwort der Kommunalaufsicht, Herr Klein, auf die Beanstandungen von Beschlüssen der Gemeindevertretersitzung vom 15.1.1998, erneut gefasst am 24.2.1999 durch Amtsdirektor Spicker an Amtsdirektor, nachrichtlich an

Bürgermeisterin Groger: "Die Beschlüsse in der Sitzung der Gemeindevertretung Briesensee am 15.1.1999 zu den Tagesordnungspunkten 4a, 5a und 6a werden nicht beanstandet.

Eingangsstempel beim Amt: 20.5.1999

Eingang Bürgermeisterin: 29.5.1999

14.5.1999

Bürgermeisterin Groger an E. Zimmermann (SPD) im Vorfeld der internen Sitzung zum zentralen Abwasserprojekt: ca. 60 Seiten gefaxt, welche die

Haltung der Gemeinde Briesensee gegen den geplanten Anschluss

untermauern, Bitte um Hilfe.

17.5.1999

öffentliche Vorstellung des Gutachtens von Prof. Löffler, Dresden:

Alternative; dezentrales Lösungskonzept für die Gemeinde Briesensee,

Vergleichsrechnung nach LAWA- Leitlinien zur bestehenden zentralen

Konzeption 5/ 99: Der Vergleich zeigt folgende spezifische Investitionskosten:

zentrale Variante = 5.112 DM/EW

dezentral mit Eigenleistungen = 1.407 DM/EW

Bürgermeisterin Groger an Innenministerium, Dr. Bernet, als Antwort auf Schreiben vom 19.4.1999 und22.4.1999: Bitte um Hilfe wegen der Verhinderung eines möglichst zeitigen Termins für eine einzelne Neuwahl in Briesensee. Auflistung der ähnlichen Antwortschreiben vom 29.10.98,

23.12.98, 10.2.99, 23.2.99, 19.4.99 und 22.4.99.

18.5.1999

Bürgermeisterin Groger erhält Förderunschädlichkeitserklärungen des Umweltministeriums für Kanalnetze Straupitz, Neu Zauche und Kläranlage

vom 7.12.1998 über Umweltministerium, Herrn Rietz.

18.5.1999

Umweltministerium, Herr Rietz, an Amtsdirektor Spicker:" ...dass Sie in dem Gespräch am 25.11.1998 bei Herrn Staatssekretär Speer ausgeführt haben, dass vorerst nur die Kläranlage und die Ortsnetze Straupitz und Neu Zauche gebaut werden sollen. Diese Aussage war auch Grundlage der Bestätigung der Förderunschädlichkeit des vorzeitigen Vorhabenbeginns für diese drei Maßnahmen.

Zwischenzeitlich wurden durch Sie nun auch Förderanträge für die

Ortsnetze Wußwerk und Byhleguhre einschließlich Überleitung gestellt.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Aussage vom 25.11.1998 zum vorerst beabsichtigten Investitionsumfang nicht mehr aktuell ist."

20.5.1999

Interne Sitzung im Amt Oberspreewald zu den Vorgängen um das zentrale

Abwasserprojekt .

Teilnehmer: Amtsdirektor Spicker, Amtsausschussvorsitzender Koinzer,

einige Amtsauschussmitglieder, Kommunalaufsicht, Frau Gröke,

Umweltministerium, Herr Große, Edwin Zimmermann, SPD und ehemaliger

Landwirtschaftsminister, Rechtsanwalt Dr. Rehr- Zimmermann, "Erfinder"

des Betreibervertrages, Vertreter von SHW Hölter Wassertechnik, Vertreter

von Bürgerinitiativen aus Briesensee (W.Lindow, H.Liebisch), Wußwerk

(Frau Kohl) und Alt Zauche (Frau B.Spitzer, SPD)

U.a. Bürgermeisterin Groger, Frau Spitzer und Frau Kohl sprechen sich im Namen ihrer Bürger gegen das zentrale Abwasserprojekt aus: Sich ständig

ändernde Zahlen und Preise, zu teuer für die Bürger, kein Wettbewerb mehr möglich, Bürger sind einem Monopolunternehmen ausgeliefert, ökologisch unsinniges Projekt für kleine Dörfer, öffentlich vorgestellte Gutachten für Briesensee (Prof. Löffler, Dresden ) und Wußwerk (Ingenieurbüro Reschke) bescheinigen, dass dieses Projekt unsinnig ist.

Herr Große, Umweltministerium, möchte von Amtsdirektor Spicker eine

Erklärung für die Verdopplung der Investitionskosten für Alt Zauche.

Amtsdirektor Spicker: wird überprüft.

25.5.1999

Innenministerium an Bürgermeisterin Groger als Antwort auf Schreiben vom 17.5.1999:" ... auch Ihr erneutes Schreiben muss ich aus den Ihnen bereits mitgeteilten gesetzlichen Gründen zuständigkeitshalber an den Landrad des Landkreises Dahme- Spreewald als allgemeine untere Landesbehörde zur weiteren Veranlassung übersenden. Eine Wahlbehinderung der Wahlberechtigten für die Wahlen zur Gemeindevertretung ist von hier nicht zu erkennen. Auch diesmal bitte ich den Landrat, mir eine Kopie seines Antwortschreibens an Sie zu übersenden."

26.5.1999

Widerspruch der Bürgermeisterin von Briesensee gegen die

Amtsausschusssitzung vom 5.5.1999 an Amtsdirektor Spicker,

Amtsauschussvorsitzenden Koinzer und Landrat Wille.

Keine Reaktion darauf!

29.5.1999

Bürgermeisterin Groger an Umweltministerium, Herrn Große: Nochmalige

Bitte um alle Förderanträge des Amtes, Hinweis, dass die den Zuschlag

erhaltende Bau- und Betreiberfirma schon vor der angeblich europaweiten

Ausschreibung im Amt als "Projektbegleiter" tätig war.

 

4.6.1999

Amtsdirektor Spicker lädt Bürgermeisterin Groger zur Kommunalaufsicht zu

einem Gespräch zur Vorbereitung der nächsten Gemeindevertretersitzung in Briesensee ein.

10.6.1999

Bürgermeisterin Groger mit ca. 10 Gemeindevertretern und Bürgern als

stumme Zeugen zur Kommunalaufsicht wegen der Vorbereitung der nächsten Gemeindevertretersitzung, in der die bestellte Zwangsbevollmächtigte allein über die Briesenseer Geschicke bestimmt.

Teilnehmer: Amtsdirektor Spicker, Amtbedienstete und Zwangsbevollmächtigte Frau Chilla, Amtskämmerin Frau Gudat, Frau Gröke, Kommunalaufsicht, die zwei Campingplatzbetreiber der Gemeinde Briesensee, Steuerberater -

- - Zeugen werden nicht zugelassen - Bürgermeisterin und Bürger gehen

wieder.

14.6.1999

Amtsdirektor Spicker an Bürgermeisterin Groger als Antwort auf Widerspruch gegen die Amtsausschusssitzung vom 5.5.1999, Schreiben vom 26.5.1999: "Die Beauftragte hat informell an der Amtsausschusssitzung teilgenommen; sie sieht keine Veranlassung, der Amtsausschusssitzung im Sinne des § 7 Abs. 5 zu widersprechen.... In Ihrer Funktion als ehrenamtliche Bürgermeisterin und Mitglied des Amtsausschusses haben Sie keine rechtliche Legitimation, gemäß § 7 AO von dem der Gemeindevertretung allein eingeräumten Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen." Zwangsbeauftragte war in dieser Amtsausschusssitzung als Protokollantin für den Amtsausschuss tätig.

17.6.1999

Bürgermeistein Groger an Landrat Wille: Zum Gutachten für eine kostengünstige Abwasserentsorgung in Briesensee, Ergebnis desselben; Kritik an den Zahlen- und Kostenanpassungen des Amtes und der Firma

SHW Hölter Wassertechnik,

Beschwerde über das Zurückhalten von angeforderten Unterlagen durch das Amt Oberspreewald; Hinweis über andere Kommunen, in denen SHW

Hölter Wassertechnik alias Saarberg Hölter Wassertechnik alias Krüger

Hölter Wassertechnik Bürger auf die Straße getrieben hat (z.B. Hecklingen,

Sachsen-Anhalt; Putlitz; Buckow; Insel Hiddensee);

Bitte, sich für Schadensbegrenzung in Briesensee einzusetzen;

Erinnerung an eigene Worte des Landrats aus Schreiben an Bürgermeisterin vom 2.12.1998. " :- die bislang geplante Art und Weise der Abwasserentsorgung in Gemeinschaft mit den anderen Gemeinden des Amtes Oberspreewald über ein Betreibermodell wird jedoch aufgegeben." Hinweis, dass der "Projektbegleiter" Saarberg Hölter , der die angeblich europaweite Ausschreibungmit vorbereitete, den Zuschlag erhielt , u.a.

27.5.1999

Bürgermeisterin Groger erhält von der Post den per Einschreiben mit Rückschein abgeschickten Widerspruch zur Amtsausschusssitzung zurück.

11.6.1999

Bürgermeisterin Groger fährt persönlich zum Amtsausschussvorsitzenden,

um unter Zeugen den Widerspruch in den Hausbriefkasten zu stecken.

18.6.1999

Schreiben der Kommunalaufsicht, Herr Klein, an Zwangsbeauftragte für die Gemeindevertretung Briesensee, Frau Chilla, in Vorbereitung der

Gemeindevertretersitzung: "Eine Mitwirkung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin an den Einladungen ist mithin nicht nur nicht erforderlich, sondern rechtlich überhaupt nicht möglich, ...Abstimmungsberechtigt ist Frau Groger ... nicht."

22.6.1999

Grundsteinlegung für die Kläranlage Straupitz, Briesenseer Bürger stören

und entweihen die Veranstaltung, Feierlichkeit kommt nicht auf.

30.6.1999

Bürgermeisterin Groger an Umweltminister Henne mit der dringenden Bitte, das zentrale Abwasserprojekt des Amtes Oberspreewald überprüfen zu lassen, bevor weitere Förderunschädlichkeitsbescheinigungen erteilt werden, diverse Anlagen.

Bürgermeisterin an Innenminister Ziel erneut mit der dringenden Bitte,

korrigierend in das sich anbahnende Desaster gegen die Gemeinde Briesensee einzuschalten ; Bitte, die Antwort nicht wieder nach unten zu

delegieren.

10.7.1999

Lausitzer Rundschau über die Sitzung des Kreisausschusses, in der die PDS besonders über die Briesenseer Themen Abwasser, Wahltermin und 10-Mio.- DM-Kredit im Amtshaushalt ohne Deckung diskutierte: Landrat Wille. "Es ist aber nicht unsere Sache, ob die günstigste Form der Entsorgung gewählt wurde. ... Doris Gröke von der Kommunalaufsicht ergänzte, dass es sich bei dem Zehn-Millionen Mark-Kredit um ein "buchhalterisches Versehen" gehandelt habe. ... Der Kreis habe deshalb " Ermessen ausgeübt" und den Wahltermin mit dem Termin für die Landtagswahl zusammengelegt."

15.7.-17.71999

Teilnahme der Bürgermeisterin am Damsdorfer Hungerstreik gegen die verfehlte Abwasserpolitik in Brandenburg

15.7.1999

Amtsausschusssitzung, TOP 8: Die Beschwerde von Frau Groger vom

19.10.1998 an Innenminister Ziel, welche die Tätigkeit des Amtsdirektors und die Arbeit des Amtsausschusses hinsichtlich des Abwasserbeseitigungskonzeptes kritisiert, wird als gegenstandslos verworfen.

Der Amtsdirektor schreibt: "Sofern der Amtsausschuss aufgefordert ist, sich

mit Frau Grogers Kritik an seiner Arbeit auseinander zu setzen, könnte es

sich empfehlen, aus der gesammelten Erfahrung im Umgang mit Frau

Groger einige Bemerkungen zu ihren grundsätzlichen Verhaltensweisen

abzugeben."

Einem Stellvertreter der Bürgermeisterin von Briesensee, die verhindert ist, wird die anfänglich ausdrücklich erlaubte Teilnahme an der Sitzung durch den Amtsdirektor in dem Augenblick entzogen, als der Vertreter das Sitzungsprotokoll vom 5.5.1999 beanstandet und die Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses um alle Vorgänge des Abwasserprojekts fordert.

19.7.1999

Umweltministerium, Herr Große, an Bürgermeisterin als Antwort auf Schreiben vom 30.6.1999: Förderanträge des Amtes wurden mit der Bitte

um Überarbeitung zurückgegeben, neue Anträge liegen nicht vor. "Am

20.5.1999 war in Ihrem Amt unter Beteiligung des Landtagsabgeordneten

Herrn Zimmermann eine Gesprächsrunde ... Im Nachgang zu dieser

Veranstaltung habe ich mit Schreiben vom 9.6.1999 den Amtsdirektor

nochmals gebeten, die Kostenerhöhungen zwischen den im Betreibervertrag vereinbarten und in den Förderanträgen bzw. Förderanfragen ausgewiesenen Summen zu erklären. Eine Antwort Ihres Amtsdirektors liegt bisher nicht vor. ... Dem Amt wurde auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass für das Jahr 2000 keine Vorhaben in das Förderprogramm aufgenommen wurden."

Schreiben der Kommunalaufsicht, Herr Klein, an Bürgermeisterin Groger

über Amt Oberspreewald, Antwort auf das Schreiben der Bürgermeisterin

an das Innenministerium wegen der Wahlbehinderung: alles paletti und

ordnungsgemäß!

22.7.1999

Bürgermeisterin an Kommunalaufsicht, Frau Gröke, zur Amtsausschusssitzung vom 5.5.1999 und problematischen §§ des Betreibervertrages.

29.7.1999

Antwort der Kommunalaufsicht, Herr Klinkmüller, auf Anfragen der Bürgermeisterin vom 22.7.99, 17.6.99 und 8.7.99 nach Eingang der

Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und des Amtsausschusses:

Herauslösen der Gemeinde Briesensee aus dem Betreibervertrag: »Sollte

dieser Beschluss gefasst werden, bin ich jedoch verpflichtet Sie darauf

hinzuweisen, dass damit erhebliche Kosten auf die Gemeinde Briesensee

zukommen dürften. (Das ist falsch, was durch die zusammengefasste

Kalkulation von SHW vom 17.4.2000 endlich bewiesen wird.)

Im Vergleich zu anderen, mir bekannten Verträgen, ist dieser Vertrag

gekennzeichnet durch besonders für das Amt günstige Regelungen.

So ist z.B. die Verpflichtung die Entgelte anzupassen, wenn eine

Vergleichsberechnung ergibt, dass die vereinbarten Entgelte höher sind als

Sie es wären, wenn das Amt die Aufgabe selbst erledigen würde, geradezu

einmalig auf die InteressenIage des Amtes zugeschnitten und bedarf

besonders positiver Wertung. (Das ist schlichtweg falsch! Siehe § 12 Nr. 3

i.V.m. §23 Nr. 3 (2) Anstrich 3 (S.43) )

Weiterhin ist der von Ihnen angezweifelte Eigentumsübergang bei Ende

der Vertraglaufzeit eindeutig und zugunsten des Amtes geregelt. ( Falsch,

siehe § 24 Nr. 1 letzter Satz und Nr. 3 letzter Satz i.V.m. S. 44 Nr. 4 (1) )

Tatsachen, die mein Einschreiten als Disziplinarbehörde rechtfertigen

würden, sind mir nicht bekannt."

3.8.1999

Amtsdirektor an Amtsausschussmitglieder zur Gesprächsrunde im Landratsamt am 19.8.1999:

"Dem Vernehmen nach hat sich Frau Groger an dem sog. Hungerstreik in

Damsdorf beteiligt und mit diesem nach meinem Dafürhalten primitiven

Erpressungsversuch die Anberaumung des Termins erwirkt. Der uns –

Ihnen und der Amtsverwaltung- aufgedrängte Zirkus geht also weiter.

Gleichwohl wäre es leichtfertig, diesen Termin mit weniger akribischer

Vorbereitung aufzunehmen als es bislang üblich war. ... Ich würde mich

freuen, Sie ebenfalls zahlreich vertreten zu sehen, um Dritten damit wie

gewohnt Geschlossenheit zu demonstrieren. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, den Behördenvertretern ein weiteres Mal klar zu machen, dass sich um unser Projekt insbesondere dann niemand sorgen muss, wenn Fördermittel in der üblichen Höheausgereicht werden. Drehen Sie damit das negative Wollen einer Person in das positive Tun Ihrerseits um."

12.8.1999

Innenministerium, Herr Hoffmann, an Landrat Wille, Amtsdirektor Spicker,

Umweltministerium und Bürgermeisterin Groger zum Termin am 19.8.1999:

"Um ein konstruktives Gespräch zu ermöglichen, bitte ich den Teilnehmerkreis auf die geladenen Personen zu beschränken. Mit Frau

Groger wurde vereinbart, dass sie von zwei weiteren Personen begleitet

werden kann."

19.8.1999

Kommunalaufsicht, Herr Klein, überreicht Bürgermeisterin die Antwort der

Unteren Wasserbehörde, Herr Richter, zum eingereichten Gutachten von

Prof. Löffler in Kurzform der Gemeinde. Gutachten wird abgeschmettert.

Auf einer internen Sitzung im Landratsamt Lübben wurde von den Vertretern des Landratsamtes, vom Amtsdirektor und RA Rehr- Zimmermann geäußert, dass Briesensee -selbst wenn der Amtsausschuss und SHW mitspielen würden- nie den Austritt bezahlen könnte. Herr Hoffmann bemüht sich, von SHW irgendeine Austrittssumme für Briesensee zu erfahren, SHW ist nicht interessiert daran, diese Summe zu nennen.

Herr Große möchte eine Erklärung vom Amtsdirektor, wie es zu einer

Verdopplung der Investitionskosten auf 27 Millionen DM kommen konnte. Amtsdirektor Spicker erklärt nichts dazu.

Vom Amtsausschussvorsitzenden wird geäußert, dass Briesensee nicht

entlassen wird, um kein Signal für die anderen Dörfer zu geben.

Teilnehmer waren: Landrat Wille, Herr Klein (Hauptamtsleiter), Frau Gröke

(Kommunalaufsicht), Herr Hoffmann (Innenministerium), Herr Große

Umweltministerium), Vertreter von SHW Hölter Wassertechnik, RA und

Erfinder des Betreibervertrages Dr. Rehr- Zimmermann, Amtsausschussmitglieder, Amtsausschussvorsitzender Herr Koinzer,

jetzige Bürgermeisterin und früherer Bürgermeister von Briesensee.

Die Beschränkung des Teilnehmerkreises ist somit gesprengt - es ist die

alte und übliche Runde.

24.8.1999

Gemeindevertretersitzung ohne Gemeindevertreter,

Zwangsbevollmächtigte und Abhängige vom Amtsdirektor, Frau Chilla,

beschließt allein für Briesensee: Nur mit größter Mühe und Ausdehnung der

Einwohnerfragestunde auf 1 1/2 Stunden gegen den Willen der im Präsidium sitzenden Frau Chilla, Frau Gröke, Kommunalaufsicht, und Frau Gudat, Kämmerin des Amtes können die Bürger verhindern, dass diese 3 Damen gegen geltendes Recht und gegen Gemeinderatsbeschlüsse

haushaltsrechtliche Übergriffe vornehmen.

23.8.1999

Bürgermeisterin an Zwangsbeauftragte, Frau Chilla, und Amt Oberspreewald zur Abhängigkeit der Bevollmächtigten vom Amtsdirektor als ihrem

Arbeitgeber, Interessenkollision. Sie erhebt keinen Widerspruch im Sinne der Gemeinde gegen die Amtsausschusssitzung vom 15.7.1999.

1.9.1999

Innenministerium, Frau Hüppe, an Bürgermeisterin, auf Schreiben vom

8.2.1999 von Bürgermeisterin und eigenes Schreiben vom 10.2.1999:

Es gibt verschiedene Kritikpunkte an dem Betreibervertrag . " Diese

führen jedoch m.E. nicht dazu, dass die Genehmigung rechtswidrig ist."

Kommunalaufsicht hat Gutachten von Prof. Löffler übersandt, weiches zum

Umweltministerium weitergeleitet wird.

21.9.1999

Bürgermeisterin übergibt der Kommunalaufsicht, Herrn Klein, das vollständige Gutachten der Gemeinde zum Abwasser zur erneuten Bewertung (bis 20.7.2000 keine Reaktion) und reagiert mit Schreiben vom

17.9.1999 auf Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde auf Kurzform des Gutachtens.

27.9.1999

Bürgermeisterin schreibt offenen Brief an Ministerpräsident Stolpe:

Auflistung der Probleme der zentralen Abwasserentsorgung in Briesensee

und im Amt Oberspreewald und dringende Bitte, den Betreibervertrag inhaltlich zu prüfen.

29.9.1999

Umweltministerium, Herr Rietz, an Frau Spitzer, Gemeindevertreterin in Alt

Zauche : "Mit Schreiben vom 9.9.1999 hat mir Ihr Amtsdirektor, Herr Spicker, schriftlich bestätigt, dass die Zusammenarbeit mit dem Betreiber SHW wie prognostiziert reibungslos und zur größten Zufriedenheit des Amtes Oberspreewald abläuft."

"Die durch Herrn Große angesprochene Kostenerhöhung auf 27 Mio.

DM ergab sich aus einem nicht richtig ausgefüllte Förderantrag.

...Mit Schreiben vom 9.9.1999 erklärt Herr Spicker, dass dies ein Versehen war

29.9.1999

Einige Bürgermeister des Amtes an Bürgermeisterin Groger als Reaktion auf

die Stellungnahme an Kommunalaufsicht, Herrn Klein vom 17. bzw. 21.9.1999: Aufforderung, alles zu unterlassen, was die Ausreichung von etwaigen Fördermitteln beeinträchtigt.

6.10.1999

Umweltministerium, Herr Große, bewertete das Gutachten der Gemeinde

negativ.

17.-19.10.

Teilnahme am Protestfußmarsch von Damsdorf über Potsdam zum

Bundestag wegen der verfehlten Abwasserpolitik in Brandenburg.

20.10.1999

Die DVU meldet sich als einzige Partei bei den Protestmarschierern mit

einem Schreiben.

26.10.1999

Umweltministerium, Prof. Dr. Niesche an Bürgermeisterin auf Schreiben

vom 17.5.1999 an Innenministerium: "Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in Brandenburg haben die Möglichkeit, auf die Anwendung der Richtlinie 91/271/EWG zu verzichten. Ziel der europäischen Union ist , dass auch die Standort- und Wettbewerbsbedingungen in allen europäischen Mitgliedsstaaten annähernd gleich sind; ... " Die von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme- Spreewald erteilte wasserrechtliche Erlaubnis soll inhaltlich und rechtlich überprüft werden am MLUR.

Bürgermeisterin an Amtsdirektor: Widerspruch gegen die Amtsausschusssitzung am 26.10 .1999, keine postalische oder persönliche Zustellung der Unterlagen erfolgt.

Nov. 1999

Inbetriebnahme des Klärwerks in Straupitz.

16.11.1999

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt in Erweiterung ihres

Beschlusses aus der Sitzung vom 24.2.1999 eine kurzgutachterliche

Ausarbeitung von RA Dr. Schacht, Hamburg, über die Amtszugehörigkeit

von Briesensee zum Amt Oberspreewald anfertigen zu lassen. RA Dr. Schacht ist der Ansicht, dass das Amt Oberspreewald keine Befugnisse besitzt die Abwasserentsorgung für die Gemeinde Briesensee zu organisieren.

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt die Rückzahlung des zinslosen Kredits der Bürger für das Gutachten von Prof. Löffler. (Der Amtsdirektor führt diesen Beschluss nicht aus.)

26.11.1999

Presseinformation der anerkannten Naturschutzverbände: Kläranlage Straupitz gefährdet Grundwasser

29.11.1999

Amtsausschussvorsitzender Koinzer an Ministerpräsident Stolpe: dringliche Bitte, die Zuteilung der angekündigten Fördermittel für die Abwasserentsorgung des Amtes Oberspreewald zu beschleunigen. Amtsausschuss, Amtsdirektor, Landrat, Kreistag, Kommunalaufsicht, Innenministerium und Umweltministerium stehen dem Projekt positiv gegenüber, wollen notfalls mit medienwirksamem geschlossenem Rücktritt um die Fördermittel kämpfen.

1.12.1999

Amtsdirektor an Bürgermeister des Amtes: "Die widerwärtige Rolle der Frau

Groger, des eigenen privaten Vorteils wegen die Allgemeinheit finanziell

schlechter zu stellen, sollte uns allen Ansporn genug sein, alles wie gehabt in

Bewegung zu setzen, um ihr die Grenzen aufzuzeigen. Ich habe mich

entsprechend gekümmert. ... Was Frau Groger mit den ihr eigenen Unverschämtheiten in Gang gesetzt hat, sollten Sie mit ordentlichem

engagierten Auftreten besser können. Schließlich treten Sie für die Bürgerinteressen und nicht Ihre privaten Belange auf."

3.12.1999

Bürgermeister Rekitt, Straupitz, an Bürger der Gemeinde Straupitz:

Auf betreiben der Bürgermeisterin der Gemeinde Briesensee, Frau Groger, werden gegenwärtig im Landwirtschafts- und Innenministerium unnötige Recherchen mit hohem Verwaltungsaufwand betrieben, um die haltlosen Vorwürfe gegen das Abwassergesamtprojekt zu prüfen. Damit wird die erhoffte Bewilligung der Fördergelder verschleppt und sogar gefährdet. ... Die unverzügliche Ausreichung der Fördergelder würde eine Reduzierung der finanziellen Belastung unserer Bürger bedeuten."

( Bis heute, 20.7.2000 , ist diese Belastung nicht reduziert worden, obwohl 4,5 Mio. DM Fördergelder an SHW Hölter Wassertechnik schon Mitte Dezember 1999 ausgereicht wurden.)

7.12.1999

Pressemeldung Lausitzer Rundschau: Protest gegen neue Kläranlage in

Straupitz - Befürchtung der Grundwasserverschmutzung erklärt das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände.

10.12.1999

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, dass das Geld für den

Gutachter Prof. Löffler, das die Bürger der Gemeinde als zinslosen Kredit zur Verfügung stellten, diesen Bürgern aus den Restgeldern des Campingplatzes zurückerstattet wird. (Aktive Verhinderung der Umsetzung des Beschlusses durch falsche bzw. keine Informationen an die Bürgermeisterin von Briesensee auf ihre Anfragen diesbezüglich bei der Kommunalaufsicht und beim Amt Oberspreewald.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, dass das Amt

Oberspreewald unverzüglich das Kurzgutachten zur rechtmäßigen Amtszugehörigkeit Briesensees in Auftrag gibt und RA Dr. Jürgen Schacht aus den Restgeldern des Campingplatzes bezahlt. (Ist bereits das dritte Mal, dass dieser Beschluss gefasst wurde.)

13.121999

Besichtigung der Kläranlage Straupitz Umweltministerium, Herr Froböse,

stellt einen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz und die Grundwasserverordnung fest.

6.1.2000

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt noch einmal die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Rückzahlung des zinslosen Kredits für Gutachten von Prof. Löffler an die Bürger. (bis heute durch das Amt nicht ausgeführt.)

8.2.2000

Dringlichkeitssitzung: Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt

keinen Anschluss- und Benutzungszwang für die Bürger der Gemeinde, wenn sie Anlagen betreiben, die einen gleichwertigen oder höheren

Umweltstandard aufweisen, als die von der Gemeinde geplanten Einrichtungen.

( Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt erneut die Rücknahme der

Abwasserbeseitigungspflicht vom Amt in die Gemeinde. (Vom Amtsdirektor nicht beanstandet, aber auch nicht ausgeführt.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt die Beendigung der Verankerung Briesensees im Betreibervertrag innerhalb einer Frist von vier

Wochen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zwei Monaten vorzulegen. (Vom Amtsdirektor nicht beanstandet, aber auch nicht ausgeführt.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt die Erstellung eines

zukunftsfähigen Konzeptes zur schadlosen Abwasserbeseitigung unter

Mitwirkung der Bürger und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ...

(Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt das alternative Lösungskonzept von Prof. Löffler. (Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, für das alternative Konzept Förderanträge zu stellen. (Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

14.2.2000

Der Amtsausschuss des Amtes Oberspreewald beschließt den weiteren Bau des zentralen Abwassersystems ab 1. 4. 2000 mit "Baufreiheit" auch in Briesensee.

"Die mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Raumordnung gemachten Erfahrungen und die von dort erteilten Auskünfte lassen nicht den Schluss zu, dass demnächst weitere Fördermittelausreichungen zu erwarten sind. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die noch zu tätigenden Investitionen zeitlich zu verschieben. ... In Byhleguhre insbesondere sind Vorleistungen im Kanalbau erbracht, die erst durch den Anschluss wirtschaftlich sinnvoll werden."

22.3.2000

Dringlichkeitsbeschluss

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, den sie betreffenden Amtsausschussbeschluss vom 14.2.2000, Top 11 in seiner Wirkung auf die Gemeinde Briesensee per einstweiliger Verfügung aufzuheben bzw. auszusetzen. ( Es wurde vom Amtsausschuss beschlossen, auch die Gemeinde Briesensee ab 1.4.2000 durch die Firma SHW kanalisieren zu lassen.)

( Gemeindebeschluss vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

Dringlichkeitsbeschluss

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, dass Rechtsanwalt Dr.

Jürgen Schacht mit heutigem Datum beauftragt wird, die juristische Beratung und Vertretung für die Komplexe Amtbildung und Abwasser für die Gemeinde Briesensee wahrzunehmen.

( Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

7.4.2000

Antrag der Gemeinde Briesensee beim Verwaltungsgericht Cottbus auf

einstweilige Anordnung (Untersagung von Baumaßnahmen), hier:

vorläufiger Rechtsschutz, wird abgelehnt

13.4.2000

Eilbeschluss

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus wegen Kommunalrechts, hier: Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 7.4.2000 Beschwerde durch Rechtsanwalt Dr. Schacht einlegen zu lassen.

( Vom Amtsdirektor nicht beanstandet.)

Interne Sitzung im Landtag Potsdam mit Agrar- und Umweltminister Birthler, MdL Gemmel, MdL Zimmermann, Amtsdirektor Spicker,

Amtsausschussvorsitzenden Koinzer und Frau Gröke, Kommunalaufsicht, um

die Auswirkungen bei Ausscheiden der Gemeinden Wußwerk, Alt Zauche und Briesensee aus dem zentralen Abwassersystem zu besprechen. Vertreter der betroffenen Gemeinden Briesensee und Wußwerk waren nicht geladen.

Lübben: Herr Willuda, Leiter des Schutzbereiches Dahme- Spreewald, erklärt,

dass er und seine Mitarbeiter nicht dafür zur Verfügung stehen, den Baggern den Weg frei zu knüppeln, und sie sich nicht in diesem politischen Fall Briesensee instrumentalisieren lassen.

18.5.2000

Versucht Amtsdirektor Elmar Spicker, das Oberverwaltungsgericht für

seine Zwecke zu instrumentalisieren? Sein Schreiben an das Oberverwaltungsgericht Frankfurt, Geschäftsstelle des 1. Senats, Herrn Bergk, Richter in dem zu dieser Zeit noch schwebenden Verfahren:

"Gemeinde Briesensee und Gemeinde Wußwerk gegen Amt Oberspreewald, Aktenzeichen: 1 B 95/00

Sehr geehrter Herr Bergk, auf unser heute geführtes Telefonat habe ich mit der Betreiberfirma SHW Hölter vereinbart, den Beginn des Baus der Abwasserentsorgungsanlagen in den Gemeinden Wußwerk und Briesensee auf den 5.6.2000 zu verschieben. Die durch die erneute Verschiebung entstehenden Kosten trägt das Amt Oberspreewald. Mit freundlichen Grüßen Spicker'' Durchschrift "an Rechtsanwälte Zenk, Panoramastraße 1, 10178 Berlin"

22.5.2000

Dringlichkeitssitzung

Die Gemeindevertretung Briesensee beschließt, dass SHW Wassertechnik

GmbH, SHW Wassertechnik Betriebsgesellschaft mbH, Subunternehmer

dieser Firmen, andere Firmen und das Amt Oberspreewald keinerlei Kanalisationsarbeiten oder sonstige Arbeiten auf dem Hoheitsgebiet der

Gemeinde Briesensee durchzuführen haben. Dagegen sprechen Gemeinderatsbeschlüsse aus den Jahren 1998, 1999 und 2000 sowie ein

Gutachten von Professor Löffler und ein bisher schwebendes Verfahren

der Gemeinde beim Oberverwaltungsgericht.

Dringlichkeitssitzung

Die Gemeinde Briesensee beschließt, eine EU-Beschwerde durch den

Rechtsanwalt Stephan Voigt, Erfurt, vorbereiten zu lassen und dem Europäischen Rat zuzuleiten. Die Beschwerde ist notwendig zur Abwehr der drohenden Gefahr der Kanalisierung der Gemeinde gegen diverse Gemeinderatsbeschlüsse und gegen geltendes EU-Recht. Gemeindliche sowie private Vermögensschäden der Bürger sollen damit abgewendet werden.

23.5.2000

Treffen der Herren Willuda und Barthel mit der Gemeindevertretung

Briesensee zur Konfliktverminderung.

Herr Willuda bekräftigt seine Haltung vom 17.5.2000 und verspricht gleichzeitig, dem Innenministerium als seinem obersten Dienstherren Kenntnis

von der politischen Dimension des Falles Briesensee zu geben und eine

politische Lösung anzuregen. Bürgermeisterin verspricht gewaltfreien, aber

ungebrochenen öffentlichen Protest, falls der Amtsdirektor die Bagger an-

rücken lässt.

27.5. bis 6.6.2000

Bürgermeisterin, Gemeindevertreter und Bürger der Gemeinde Briesensee

nehmen an der Protestfahrradfahrt nach Brüssel teil, um bei der EU Beschwerde darüber einzulegen, dass der Gemeinde verwehrt wird, EU-

Recht einzuhalten.

6.6.2000

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg beschließt durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Wolnicki, den Richter am Oberverwaltungsgericht Bergk und den Richter am Oberverwaltungsgericht Buchheister: "Der Antrag der Antragstellerin, die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 7.April 2000 zuzulassen, wird abgelehnt."

13.6.2000

Briesensees Bürger demonstrieren friedlich am Biebersdorfer Weg und

schaffen es, die Bagger von ihrem zerstörerischen Werk fernzuhalten.

Bürgermeisterin fordert eine vollstreckbare Duldungsverfügung, da die

Gemeinde Eigentümerin des Weges ist und ihre Eigentumsrechte nie an das Amt Oberspreewald abgetreten hat. Die Vertreter des Amtes vor Ort, Herr Kuschy und Herr Slotta, scheinen keine Ahnung zu haben, was eine Duldungsverfügung ist.

Die Polizei informiert die Demonstranten, dass sie niemanden wegknüppeln oder anderweitig aus dem Weg räumen werden, jedoch den Sachverhalt

filmen und die Personalien feststellen werden; das Amt würde Anzeige

erstatten.

15.6.2000

Der Sub-Subunternehmer von SHW Hölter Wassertechnik, die Firma RTS

aus Peitz, besetzt handstreichartig den Biebersdorfer Weg und reißt ihn

an mehreren Stellen auf, ohne Schachtgenehmigung des Gasversorgers, und beschädigt auch die Gasleitung. Bürgermeisterin

verlangt vergeblich die Duldungsverfügung.

17.6.2000

Bürgermeisterin stellt sich vor den Bagger und verlangt erneut und vergeblich eine Duldungsverfügung. Amtsdirektor Spicker und Amtsausschuss lassen weiterbaggern. Neue Linie der Polizei: wenn die Baggerarbeiten behindert werden, kann das Demonstrationsrecht entzogen werden.

18.6.2000

Gemeindevertretung erhält zufällig Kenntnis von einer bis dahin

geheimgehaltenen Kalkulation des Amtes vom 17.4.2000 ( vor Baubeginn in Briesensee ) über die Austrittsmodalitäten der Gemeinde

Briesensee, wonach ein einmaliger Austrittsbeitrag von 67.159 DM und

jährliche Zahlungen während der Vertragslaufzeit von 8.455 DM für entgangenen Gewinn aus fixen Betriebskosten für nicht errichtete Anlagen zu tragen wären. Diese Summe kann die Gemeinde ohne weiteres aufbringen!! Eine Verringerung der Investitionskosten für das verbleibende System von 1,8% wäre die Folge. Allerdings sind "nicht" alle Zahlen "prüfbar" und "nachvollziehbar", so Herr Große, Umweltministerium.

19.6.2000

Bürgermeisterin verlangt Duldungsverfügung. Firma RTS erstattet Anzeige

gegen Bürgermeisterin wegen Nötigung.

20.6.2000

Es wird die ganze Woche weitergebaggert ohne vollstreckbaren Titel.

Bürgermeister erstattet Anzeige gegen die Firma RTS wegen Hausfriedensbruch und Nötigung.

Antrag der Gemeinde auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 30

Verfassungsgerichtsgesetz an das Landesverfassungsgericht des Landes

Brandenburg

22.6.2000

Verfassungsgericht äußert Bedenken gegen die Zulässigkeit des Antrags

und möchte nochmalige Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen

21.6.2000

Bürgermeisterin zur Vernehmung bei der Kriminalpolizei

26.6.2000

Bagger reißen die Hauptstraße auf! - ohne vollstreckbare

Duldungsverfügung

16.7.2000

Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht

Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Cottbus

eingereicht

3.7., 14.7., 20.7.2000

Bürger, Gemeindevertreter und Bürgermeisterin bei der Unteren Wasserbehörde, um Kopien der "Wasserrechtlichen Genehmigung" für die Ortslage Briesensee und Antragsunterlagen für die Kanalnetzgenehmigung zu bekommen. Nichts bekommen.

21.7.2000

Bürgermeisterin stoppt die Bagger, um das gemeindeeigene Land

zu schützen. Bauleiter des Sub-Subunternehmers RTS möchte die Eigentumsnachweise der Bürgermeisterin für das Gemeindeeigentum nicht sehen, er sagt, es interessiert ihn nicht , er rückt auch die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange nicht heraus. Bürgermeisterin möchte den unmittelbaren Auftraggeber telefonisch sprechen. Bauleiter nennt ihn nicht.

 

24.7.2000

Bürger, Gemeindevertreter und Bürgermeisterin demonstrieren

seit 6 Wochen öffentlich gegen die Zwangskanalisierung

Briesensee, den 21.7.2000

Doris Groger

ehrenamtliche Bürgermeisterin

26.6.2000

Offener Brief der Bürgermeisterin an Ministerpräsident Stolpe,

nochmalige kurze Erwähnung des Problems und Bitte um Hilfe

10.7.2000

Antwort auf offenen Brief vom 26.06.2000 durch Staatskanzlei: "Die

Prüfung des Sachverhalts wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch

nehmen:"

06.7.2000

ORB "Vor Ort" findet nach anfänglicher Zusage nicht statt, weil Amtsdirektor Spicker zuvor den zugesagten Gesprächstermin mit dem Fernsehen wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, auch andere Gesprächspartner stehen leider nicht zur Verfügung

Amtsausschusssitzung: Die Ozonredakteurin des ORB wird mit ihren

Kameraleuten von Amtsdirektor Spicker aus dem Ratssaal geworfen, er droht sogar mit Polizei.

Bürgermeisterin Groger sitzt aus Protest bei den Zuschauern.

Ihre Frage an den Amtsausschussvorsitzenden Andre Koinzer ob die Amtsausschussmitglieder von dem " Geheimpapier " Kenntnis haben, besonders von den Zahlen, wird verneint. Auf die Frage: Warum nicht? Antwortet der Vorsitzende, dass es ausreichend war, die Schlussfolgerung von Herrn Große, Umweltministerium, bekannt zu geben.

Bürgermeisterin will besagtes Geheimpapier an die Amtsausschussmitglieder verteilen, Amtsdirektor droht die Sitzung zu unterbrechen, kein Amtsausschussmitglied wagt es, einen Blick auf die

bereits von Bürgermeisterin Groger verteilten Schriftstücke zu werfen.

Bürgermeisterin Groger sammelt die Schreiben wieder ein, da der

Amtsdirektor seiner Stellvertreterin, Frau Chilla, befiehlt, diese Schreiben einzusammeln.

Groger an Koinzer: "Bitte gestatten Sie den Amtsauschussmitgliedern

dieses Schreiben zu lesen und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen."

Antwort Koinzer: "Nein."

Groger bekommt kein Rederecht mehr während der Sitzung.

Die stellvertretende Bürgermeisterin Gertrud Heider erklärt, dass im August 1997 eine einzige Informationsveranstaltung zum Thema Abwasser stattfand, auf der für den Hausanschluss ca. 3.600,00 DM vom Amtsdirektor genannt wurden.

"Das war Dummenfang damals."

Spicker: "Das stimmt nicht."

Gemeindevertretung Jürgen Noack überreicht einen symbolischen

Scheck über die Austrittssumme von ca. 67.000,00 DM an SHW Hölter

Wassertechnik

12.7.2000

ORB - Ozon sendet einen 6-Minuten-Beitrag zu Briesensee inklusive

Rausschmiss des Fernsehteams und körperliche Rempelei von Frau

Maumenee gegenüber der Bürgermeisterin

13.7.2000

ORB "Vor Ort" zum Thema Gemeindegebietsreform findet doch nicht -

wie in Aussicht gestellt - in Briesensee statt, weil man befürchtet, dass

es zu emotionsgeladen zugehen könnte.

MDR Redaktion Escher wendet sich mit Fragen an Amtsdirektor Spicker

Amtsdirektor Spicker antwortet auf die Fragen: "Es ist richtig, dass es für

die Bauarbeiten keine Genehmigung der Gemeinde Briesensee gibt.

Es ist richtig, dass alte, anderen vorgeschriebenen Genehmigungen

vorliegen. "

"Die Aktionen der Bürgermeisterin ... irrational .... projektschädigend ... die Situation verschlechternd für alle Bürger des Amtes ... die Abwassererschließung der Gemeinde Briesensee für ihre privaten Zwecke politisiert.«

18.7.2000

MDR Redaktion Escher hat Termin bei Amtsdirektor Spicker, der aber

leider nicht vor der Kamera sprechen kann, weil er keine Legitimation

vom Amtsausschuss hat.

23.7.2000

Bürgermeisterin Groger an MdL Robert Gemmel, der zweimal vor Ort in

Briesensee weilte

24.07.2000

Gemeindevertreter von Briesensee beschließen, dass es keine

Nötigung und Behinderung der Baufirma mehr geben wird, da sonst

der Entzug des Demonstrationsrechts droht.

25.07.2000

Bürgermeisterin Groger und Anita Petri, Bürgerinitiative Damsdorf und

Rentnerin, beginnen Hungerstreik auf dem Demonstrationsplatz in

Briesensee

28.07.2000

Ca. 30 Klagen gegen den Anschluss- u. Benutzungszwang von Bürgern

Briesensees (die meisten), Wußwerks und Alt Zauches werden wegen

Formfehler gewonnen. Geschätzter Schaden für das Amt: ca. 40.000 bis

50.OOODM.

29.7.2000

Amtsdirektor Spicker : "Am Bau der Abwasserleitungen wird

festgehalten.

Auch der kleine Erfolg der 26 Kläger gestern vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus werde daran nichts ändern, sagte Amtsdirektor Elmar Spicker gegenüber der Rundschau ... . Die Baumaßnahmen, die jetzt eingeleitet seien, hätten damit überhaupt nichts zu tun. Sie würden ohne Verzögerung fortgesetzt. "Ohne Wenn und Aber", so der Amtsdirektor.

Amtsdirektor im Amt- und Mitteilungsblatt Florentine (Nr. 7/2000) S. 4

zum Geheimpapier: "Es handelt sich um eine fiktive Nachkalkulation

mit angenommenen Zahlen (auch Wunschvorstellungen, wie z. B. 1

Mio. Fördergelder für Byhleguhre), um dem Minister für Landwirtschaft,

Umweltschutz und Raumordnung im Ergebnis einer Arbeitsberatung zu

dokumentieren, dass ein Ausscheren von Briesensee für alle keine

Vorteile bringen würde und deshalb nicht überlegenswert war und

nicht ist ... . Das sog. Geheimpapier wurde im Amtsausschuss

thematisiert...

 

 


Bearbeitet am 23.11.00

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