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Prof. Dr. Ing. habil. H. Löffler
Hubertusstraße 39
01129 Dresden
Tel./Fax. 0351 8580406

Donaumoos Umweltbildungsstätte
Fachtagung „Abwasser wird Biotopwasser
Vortrag: 05.04.01

10.7.01


 

 

Donaumoos Umweltbildungsstätte
Fachtagung „Abwasser wird Biotopwasser"
Vortrag: 05.04.01

Prof.H.Löffler
Hubertusstraße 39
01129 Dresden
Tel./Fax. 0351 8580406

Erfahrungen zu kanalfreien Dörfern mit Pflanzenkläranlagen;
Möglichkeiten der Abwasserwiederverwendung,
das "Abwasserableitungsfreie Grundstück"

1. Vorbemerkungen

Die zentrale Wasserver- und entsorgung in Städten und dicht besiedelten Gebieten gehört unstrittig zur fortgeschrittenen Technik und Entwicklung eines Landes. Die bloße Übertragung der hier bewährten Systeme auf das dünnbesiedelte Land wirkt sich wirtschaftlich und ökologisch jedoch nachteilig aus und ist längst von fachkompetenten Vertretern der Behörden und der Wirtschaft erkannt worden. So ist man sich darüber im Klaren, dass in den einzelnen Bundesländern i.M. zwischen 5 - 15% der Bevölkerung sinnvoll dezentral zu entsorgen sind; für Sachsen wurden hierzu knapp 10% durch Vertreter des Umweltministeriums eingeschätzt /1/.

Da aber diese restlichen Anteile der noch nach den EU- bzw. Landesvorgaben zu reinigenden Wässer aus dünn besiedelten Gebieten - bei Rückgriff auf die traditionellen Entwässerungssysteme aus den dicht besiedelten Räumen - Auftragshöhen erwarten lassen, die ein Mehrfaches ihres Bevölkerungsanteils von i.M. 10% versprechen, wird von allen an diesem Auftragsvolumen interessierten Kreisen daran gearbeitet, zentrale Entsorgungssysteme weiter auf das Land hinauszutragen, obwohl inzwischen die Kosten für die Ableitung von Abwasser schon das 10-fache des eigentlichen Zieles   - der Behandlung von Abwasser -   betragen. (Bild 1)

Das Wasserhaushaltsgesetz erkennt mit dem § 18 inzwischen die Gleichwertigkeit dezentraler an, das heißt kanalfreier Abwasserentsorgungslösungen für die Bundesrepublik; als logische Folge hierauf haben nunmehr die Fachministerien der meisten Bundesländer mit speziellen Erlassen zur Erleichterung dezentraler Lösungen reagiert. Damit ist sachlich der Weg frei für die Entscheidungsebene der Gemeinden und ihrer Bürger. Unverkennbar aus den Erfahrungen der jüngsten Zeit aber ist, dass noch leider allzu oft das auf vorzugsweise zentrale Lösungen ausgerichtete und perfektionierte Netzwerk von: Genehmigungsverfahren, Vorschriftenwerken, Fördermittel- u. Kreditvergaben, der Umgang mit vertrauten Bauträgern, Baubetrieben, Planern und Betreibern, einer Gleichbehandlung dezentraler Systemlösungen entgegensteht.

Der Beitrag soll deshalb den Bürgerparlamenten und -podien helfen ihre Entscheidungsgründe für das zu wählende Entsorgungssystem auf den Prüfstand zu stellen, neue kennen zu lernen, und er soll auch darüber informieren, wie die Erfahrungen der Gemeinden sind, die sich nicht mehr oder nur noch bezüglich bestimmter Leistungen mit zentralen Abwasserentsorgungsbetrieben vertraglich arrangieren.

Was sind die Schwerpunkte, an denen die Tragfähigkeit einer Entscheidung für die Bürger zu messen ist:

  1. Wirtschaftlichkeit

  2. Umweltverträglichkeit (Umweltstandard)

  3. Komfort des Umgangs mit dem Wasser

  4. Offenheit für künftige Entwicklung

 

2. Bemerkungen zu den Entscheidungsschwerpunkten für die fallweise Auswahl des geeigneten Abwasserentsorgungssystems

2.1. Wirtschaftlichkeit

Hier interessieren den Bürger für sein häusliches Abwasser (Schmutzwasser) die einmaligen Kosten (Investitionskosten bzw. bei Zweckverbänden die Anschlußbeiträge /DM/) und die laufenden Kosten (Betriebskosten, Amortisation, Verzinsung bzw. bei Zweckverbänden die Abwassergebühr nach fixem /DM/ und flexiblem /DM/m3/ Anteil sowie die Abwasserabgabekosten), und -anatmend interessieren auch die Gebühren für das in die Kanalisation eingeleitete Niederschlagswasser aus den versiegelten Flächen (DM/m2 * a).

Die Wirtschaftlichkeit maß in der Vorplanung oder in Studien für verschiedene sinnvolle Lösungsvarianten nach den geltenden Richtlinien ermittelt und zur Vorbereitung der Entscheidung klar ausgewiesen werden. In komplizierten Siedlungsräumen sind alternativ zu prüfen:

  1. Zentrale Entsorgung bei Verknüpfung, mehrerer Gemeinden (Zentrale Kläranlage)

  2. Zentrale Entsorgung einer Gemeinde (Ortskläranlage)

  3. Dezentrale Lösungen - auch hier kann es von größeren Gruppenlösungen bis zur individuellen Hauskläranlage gehen.

Die Variantenbreite kann im städtischen Raum (zentral) und in Streusiedlungen (dezentral) natürlich reduziert werden. Eine generalisierende Aussage ohne Einzelfallprüfung ist meist nicht möglich.

Einfache Grenzfallbetrachtungen zur Vororientierung aber kann jede Gemeinde wie folgt selbst anstellen:

Investitionskosten einer zentralen Ortslösung:
Länge der Straßen mit Kanalisation /m/ multiplziert mit ca. 500 DM/m  ==>
Investkosten für die Kanäle; zuzüglich Anzahl der Einwohner multipliziert mit 1000 DM/E ==> Investkosten für Hausanschluß und Kläranlage.

Investitionskosten einer dezentralen Ortslösung:
Anzahl der Einwohner multipliziert mit 2500 DM/E.

Aus der Erfahrung des Autors mit kanalfreien Dörfern auf der Basis von Pflanzenkläranlagen (vorwiegend Typ Phytofilt-E 1200 DM/E) und einigen technischen Kleinkläranlagen liegen die Investitionskostenendabrechnungen dieser zwischen 1500 -1800 DM/E unter Berücksichtigung von Eigenleistungsanteilen aber einschließlich aller Zusatzkosten wie Planung, Genehmigung, Beurkundung etc. Diese Werte wurden erreicht in:

Niedersachsen: Avendshausen Raum Einbeck
Rengershausen Weserbergland
Brunsen
Hohe Raum Hameln
N R W: Brochterbeck Raum
Steinfurt (Außenbereich)  Osnabrück
Ochtrup (Außenbereich)
Brandenburg: Kauxdorf Raum Elsterwerda

Bezüglich der laufenden Kosten liegen sehr genaue eigene Nachweise der Gemeinden im Weserbergland vor. Hier werden 2 DM/m3 erreicht, die reinen Betriebskosten liegen bei nur 1 DM/M3. Übrigens erfahren diese Kostenangaben durch neueste Untersuchungen der Fachhochschule Münster /2/ mit i.M. 1600 DM/E für ähnliche dezentrale Anlagen (Anlagengröße 12-16 E) eine recht gute Bestätigung.

Die Klarheit dieser immer wieder belegten Tatbestände der wirtschaftlichen Überlegenheit dezentraler, naturnaher Anlagen im ländlichen Siedlungsraum wird für den Bürger oft nicht erkennbar, weil die zentralen Lösungen durch erhebliche Fördermittelzuführungen unverhältnismäßig gestützt werden. Dort, wo im Sinne der Volkswirtschaft die machbaren und kostengünstigen Lösungen gefördert werden das gilt dann auch für dezentrale Lösungen (gute Beispiele in NRW - 750 DM/E Fördermittel für anerkannte dezentrale Lösungen, ähnliche Bemühungen auch in Brandenburg, Einzelbeispiele in Sachsen) - fällt die Entscheidung folgerichtig zugunsten dezentraler Lösungen aus. Eine Spaltung der Bürgerinteressen gelingt oftmals durch die Beitragsberechnung der Zweckverbände nach dem Flächenmaßstab. Dieser kann faktisch zur "kalten Enteignung" für Bürger mit großen Grundstücken führen; Großverbraucher auf kleiner Fläche sind dagegen die Nutznießer. Hier ist es wichtig, dass die dezentrale Organisationsform (e.V., GbR, dez. Verbände, Genossenschaften), die gerechterweise stets die Kosten auf den zu entsorgenden Einwohner beziehen, Regelungen findet, die kleine Grundstücke nicht schlechter stellen (Gruppenanlagen !).

Eine weitere Begünstigung zentraler Anlagen bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen wird neuerdings durch unrealistisch angesetzte Amortisationszeiten versucht zu erreichen.

Rohrleitungen von 50 a auf 80 oder 100 Jahre
Pflanzenkläranlagen von 25 a auf 15 oder 10 Jahre.

Das widerspricht der praktischen Erfahrung, die u.a. im "Leitfaden zur Abwasserbehandlung" -1999- im Rahmen des ökologischen Aufbaus vom Bundesumweltministerium herausgegeben worden sind.

Danach sind einfache Bauwerke wie Regenüberfallbecken mit 3% angesetzt (hierzu gehören auch einfache, naturnahe Bauwerke); Kläranlagen (Maschinentechnik) mit 5 %; Rohrleitungen mit 2 %.

Selbst wenn ein System eine techn. Abschreibung von 100 Jahren hätte, ist hier zu beachten, dass der dynamischen Entwicklung der Industriegesellschaft solche Zeiträume im Wege stehen. Die moralische Abschreibung liegt nicht selten unter 50 Jahren (Strukturveränderungen etc.). Auf 100 Jahre läßt sich kaum disponieren, d.h. nach viel kürzerer Zeit muß dann umgebaut werden.

Genau diese Unsicherheiten in der Langzeitprognose großer, unflexibler Systeme führen zu ständigen aufwendigen Veränderungen, die u.a. den bekannten Preisauftrieb trotz aller Stützungsmaßnahmen bei Zweckverbänden, die die Kosten auf die Bürger umlegen können, bedingen. Die Aufgabe der Selbstständigkeit vieler Gemeinden (Verschuldung durch Unbezahlbarkeit der falsch geplanten, zu großen Systeme) - und das handelt sich hier noch um die in der Vergangenheit erfaßten lukrativeren Fälle als die, welche die Zukunft noch anbietet - ist eine Folge ungebremster Gewinninteressen der am Aufbau großer Systeme Beteiligten.

2.2. Umweltverträglichkeit (Umweltstandard)

Bei zugespitzter Entscheidungssituation wird im Regelfall der Standpunkt vertreten, dass nach der höheren Wirtschaftlichkeit entschieden wird, wobei davon auszugehen ist, dass alle untersuchten Varianten die gestellten Reinigungsanforderungen bei Vermeidung der Beeinträchtigung anderer Bürger erfüllen. Liegt aber etwa Kostengleichheit der Lösungen vor, dann sollte das Konzept gewählt werden, das die höhere Umweltverträglichkeit (Umweltstandard) aufweist. Der hier immer häufiger gebrauchte Begriff Umweltstandard geht über die Umweltverträglichkeit hinaus und will die Summe der Vorteilswirkungen für die Umwelt verstanden wissen.

Beim derzeitigen Stand der Technik sind zumindest in humiden Klimazonen im eng bebauten städtischen Raum dezentralen Lösungen Grenzen gesetzt. Auch wenn wir heute über technische Kleinkläranlagen verfügen, die z.B. in Kellern von Wohnhäusern untergebracht werden können, wird das erzeugte Nutzwasser im Regelfall nicht über den Standard von Spül- oder Bewässerungswasser hinaus aufbereitet. Damit kann z.B. für die Toilettenspülung 35% des anfallenden Wassers in Kreislauf genutzt werden; für den Rest von 65% fehlen oftmals aber Bewässerungsflächen oder Gewässer (Grundwasser. Oberflächenwasser) zur Einleitung. Mithin ist die Kanalisation zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (z.B. Bodenvernässung) vorprogrammiert, die Abführung von Niederschlagswasser kompliziert die Situation noch so, dass Misch- oder Trennkanalisation erforderlich werden.

Anders im ländlichen Raum, wo Vorfluter, Versickerungsmöglichkeiten oder Gartenflächen bzw. Gehölze zur Bewässerung am Grundstück oder in dessen Nähe zur Verfügung stehen und technische oder etwas platzaufwendigere, naturnahe Kleinkläranlagen untergebracht werden können. Hier sind möglicherweise über die Mindestanforderungen zur Abwasserreinigung nach WHG hinausgehende, behördlich begründete Zusatzanforderungen aufgrund sehr kleiner Gewässer, Trinkwasserschutzzonen oder auch spezielle Anforderungen des Naturschutzes zu erfüllen. Außerdem sind auch hier Beeinträchtigungen der Bürger zu vermeiden (z.B.: 15 m Mindestabstand zum Haus bei naturnahen Pflanzenkläranlagen). Dieser Aspekt wie auch der der Kostenminimierung und Vereinfachung von Wartung und Kontrolle führen in der Praxis zunehmend zu kleinen Gruppenanlagen, die zwischen 10 und 30 angeschlossenen Einwohnern liegen.

Werden die vorstehenden Randbedingungen eingehalten, dann stellt sich der erreichbare höhere Umweltstandard gegenüber zentralen Lösungen wie folgt dar:

1)  Höherer Schutz des Grundwassers; undichte Kanäle führen zu 30% Abwasserverlust, 25% Grundwasserentzug und zusätzlich Fremdwassertransport /4/, /6/. Durch die Bewässerung mit hochgereinigtem Abwasser ist die Grundwasserbeeinträchtigung bei dezentralen Systemen auszuschließen /4/.
2) Unterbindung der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen, Infektionskrankheiten Tierseuchen (u.a. MKS); besonders gilt das für Pflanzenkläranlagen mit einer hohen Eliminationsrate von Bakterien und Viren. Schaffung von Voraussetzungen zur Einhaltung der EU-Badegewässernorm in den Gewässern.
3) Senkung der Gesamtfracht an Abwasser entsprechend Nord- und Ostseekonvention durch: 
  • Direkte Wiederverwendung und Bewässerung (Sicherung der Umsetzung der Grünflächenpläne !) 
  • Zusätzliche Nutzung der spezifisch wesentlich höheren Selbstreinigungspotentiale kleiner Vorfluter
4) Verminderte Seuchengefahr bei Überflutung:
Die dezentralen Systeme stellen in Überflutungssituationen typenabhängig nicht annähernd eine solche Seuchengefahr dar, wie überflutete Kanalisationen.
Verwiesen wird auf aktuelle Hochwasserereignisse der letzten Jahre. Selbst bei Mischkanalisation wird nicht selten festgestellt, dass bei Starkregenereignissen die Straßen und Keller durch Fäkalwasser eingestaut werden.
5) Ermöglichung der Wiederverwendung von Klärschlamm:
Umfassende Untersuchungen verschiedener Institute (u.a. Fresenius Institut) haben nachgewiesen, dass die Schlämme aus dezentralen häuslichen Anlagen alle Bedingungen der Klärschlammverordnung für die Wiederverwendung erfüllen. Die zum Ausschluß der Wiederverwendung führenden Kontaminationen erfolgen erst durch die Kanalisierung (Indirekteinleiter, Industrie, Gewerbe, z.T. illegale Schadstoffentsorgung).
6) Reduzierung der Rattenplage:
Ein großer Teil der in Deutschland lebenden 500 Mio Ratten sind Kanalratten.
7) Reduzierung der besonders schädlichen punktuellen Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer bei großen Kläranlagen einschl. synergistischer Schadwirkungsvergrößerung durch den niemals voll kontrollierbaren Giftcocktail der Indirekteinleiter.
8) Sicherung des Mindestwasserabflusses von Kleinstgewässern durch Garantierung des Trockenwetterabflusses aus dezentralen Anlagen. Mit der völligen Austrocknung kleiner Bachläufe durch die Verrohrung werden die wichtigsten Biotopverbundstrukturen - das sind kleine Wasserläufe mit ihren Uferregionen - zerstört. Hochgereinigtes Abwasser ist immer noch besser für die Natur als kein Wasser
9) Keine Störung des Bodenwasserhaushalts der oberen Bodenzone. Die Trassen von Rohrleitungen zerschneiden i.M. bis auf 2,5 m Tiefe die obere Bodenzone. Im Interesse schnellen Baufortschritts (Kiesdrainagen zur Wasserhaltung) und niedriger Kosten (keine Lehmriegel, keine Schließung der Bodenschichten) wird nahezu regelmäßig längs der Trassen das oberflächennahe Grundwasserregime gestört. Flachbrunnen fallen aus, Vernässungen oder Austrocknungsbereiche treten auf !
10) Unterbindung hausgemachter Hochwässer und Abschwemmung von ungereinigtem Abwasser (Regenwasserüberläufe) durch Nutzung der natürlichen Retentionspotentiale wie: Teiche, Feuchtbiotope, Bewässerung, Versickerung, oberirdische Abflußverzögerung.
11) Vermeidung der Geruchsbelästigunq aus Schleusen durch angefaultes Abwasser.
12) Reduzierung der Unfallziffer mit tödlichem Ausgang in der Abwasserentsorgung, die meisten dieser Unfälle resultieren aus Kanalbefahrung durch Schächte.
13) Verbesserung von Mikroklima und auch Makroklima durch Schaffung von Feuchtbiotopen, Reduzierung der Winderosion durch Bedarfsberegnung, Erhaltung der Humusdecke und der Bodenfruchtbarkeit durch teilweise Rückführung von Wasser, Huminstoffen, Phosphor und Stickstoff und weiteren Nährstoffen und essentiellen Stoffen.
14) Energie Einsparung durch Schaffung energetisch optimaler kleiner Wasserkreisläufe (Bewässerung, Nutzwasser für Spülprozesse).

Diese Sachverhalte sind längst bekannt und in der Literatur vielfach belegt, u.a. auch durch den Autor in einer umfassenden Publikation des Handbuches für Wasserversorgung und Abwassertechnik im Vulkan Verlag Essen 1992 /3/. Die Kanalisation war eine Notlösung aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert: Seuchenhygienische Sicherung der entstehenden urbanen Ballungsräume bei gleichzeitiger Einführung des Spülklosetts. Die überkommenen, kostspieligen und schwerfälligen Systeme in den Städten und größeren Gemeinden sind mit unverhältnismäßigem Aufwand unseren modernen Bedürfnissen und Gesetzgebungen angepaßt worden; wir befinden uns ständig im Zustand der Nachbesserung (Novellierung der Reinigungsanforderungen !) dieser. Von Grund auf neue, dem heutigen Kenntnisstand adäquate Systeme sind hier bei Neuerschließungen oder auf dem Lande kostengünstig möglich.

2.3. Komfort des Umgangs mit dem Wasser

Mit der Kanalisation der großstädtischen Zentren urbaner Ballungsräume bei gleichzeitiger Einführung der Komfortlösung "Spülwasserklosett" und der hierzu parallel laufenden Zentralisierung der Trinkwasserversorgung wurden die Probleme der Wasserbeschaffung und -Entsorgung auf das Umland bzw. die Gewässer - mit den bekannten Folgen - verlagert. Der Komfort einer Wasserver- und Entsorgung auf Knopfdruck bleibt bei dezentralen Systemen unberührt. Dem Komfort des Kaufs einer Leistung bei Verkauf der persönlichen Einflußnahme wird allerdings bei dezentralen Systemen in der hier z.Zt. noch andauernden Pionierphase eine neue Qualität des Umgangs mit dem Wasser abverlangt. Die Bürger müssen sich vielfach noch basisdemokratisch organisieren und Eigeninitiative zeigen. Erleichtert wird diese Notwendigkeit durch erkennbare Einsparungen und Vorteilswirkungen für Umwelt und Entwicklung. Diese Zeit wird umso schneller überwunden werden, wie es mit der zunehmenden Anzahl an kanalfreien Dörfern gelingt, adäquate Organisationsformen, wie bei zentralen Entsorgungssystemen zu finden, die Lobby zum Bau dezentraler Anlagen zu stärken und die Bürokratie für die Belange dezentraler, flächendeckender Lösungen zu öffnen.

2.4. Offenheit für künftige Entwicklungen

Im Fazit zu 2.2. wurde bereits auf das Innovationspotential dezentraler Systeme hingewiesen. Ein grundsätzlicher Vorteil zentraler Systeme ist in der einfachen Lösung des privaten Entsorgungsproblems durch Anschluß - sofern kapazitiv und hinsichtlich Indirekteinleiterordnung möglich - zu sehen. Dieser Vorteil verkehrt sich in einen Nachteil, falls bei größeren Standortentwicklungen Kanalnetzerweiterungen zusätzlich zur Kapazitätserweiterung der Kläranlage erforderlich werden. Dezentrale Systeme reagieren nur durch örtliche Schaffung der Klärkapazität mit einem Bruchteil der Kosten für die Kanalerweiterung. Entwicklungshemmend kann sich die Kopplung von Kanalisationsbauten mit der Straßenerneuerung auswirken, die Terminzwänge führen oftmals zu störenden Verzögerungen; bei dezentralen Lösungen ist der Straßenbau nur abhängig von den Erfordernissen der Ortsentwicklung. Auf die Störungen des Straßenverkehrs bei Reparatur oder Unterhaltungsarbeiten an den Kanalisationen im Straßenraum sei nur am Rande hingewiesen.

Die Zukunftsfähigkeit dezentraler Anlagen

Im Sinne einer nachhaltigen Abwasserbewirtschaftung stellt die derzeitige Form des abwasserfreien Grundstücks mit Speicherteich, integriertem Langsamsandfilter und Nutzwasserpumpwerk /7/ einen deutlichen Fortschritt dar, der aber in Zukunft auf noch engerem Raum und bei noch weiter gehender Rückgewinnung der Wertstoffe seine Vervollkommnung erfahren wird. Es gibt sowohl in Deutschland als auch in Skandinavien, der Schweiz und den USA Arbeiten zur qualitätsbezogenen Differenzierung des Abwassers mit dem Ziel eines Stoffstrommanagements im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Schwarzwasser, Gelbwasser, Grauwasser). Allein die Separierung des Gelbwassers (Urin) würde zu einer bedeutenden Entlastung der Kläranlagen führen und die Nährstoffelimination in vielen Fällen überflüssig machen.

In Deutschland gehört Prof. Otterpohl von der Universität Hamburg-Harburg zu der jungen Forschungsgruppe, die derartige neue Abwasserkonzepte bereits in größeren Öko-Siedlungen erproben /5/. Auch bei diesen zukunftsweisenden Lösungen werden für den Hauptstrom des Abwassers (Grauwasser) Pflanzenkläranlagen als wesentlicher Bestandteil der Nutzwassergewinnung integriert sein.

Als Fazit ergibt sich:
Wer jetzt nicht wohlbegründet an teure Kanalisationssysteme mit Amortisationszeiten von 50 bis 80 Jahren anbindet, verbaut sich für die ins Haus stehenden Innovationen die Zukunft und bringt sich in eine langfristige Abhängigkeit von Entsorgungsbetrieben zum eigenen finanziellen Nachteil und zum Nachteil für die Umwelt.

3. Dezentrale Anlagen ermöglichen kanalfreie Dörfer

Aus eigenen Arbeiten resultieren neuerdings 16 Gutachten zu kanalfreien Dörfern in Bayern, Brandenburg, Hessen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen; erfolgreich abgeschlossen wurden bisher 7 Maßnahmen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und NRW. Davon sind in 6 Dörfern vorwiegend Pflanzenkläranlagen und in einem vorwiegend technische Kleinkläranlagen errichtet worden. Die erreichten Reinigungsleistungen wurden von unabhängigen Einrichtungen wie folgt nachgewiesen (Bild 2). Die Realisierungschance für 80% der noch nicht umgesetzten Vorschläge steht gut; die Erfahrungen sind, dass vom Abschluß der Begutachtung bis zum Beginn der Realisierung i.M. 2 Jahre vergehen. Hierbei ist die Zeit für Planung und Baudurchführung vernachlässigbar, dominant sind vorerst noch:

Die Unterstützung durch die Landesregierung bzw. "Obere Behörde" ist im Regelfall gegeben.

Es hat sich gezeigt, dass die Herausgliederung dezentraler Entsorgungsgebiete und kanalfreier Dörfer aus einem Zweckverband zur Neuerstellung der Globalberechnung mit Gebührensenkung für die im Verband verbleibenden Gemeinden geführt hat. Umgekehrt arbeiten wir beispielsweise auch an einer Maßnahme, wo einem Zweckverband nachträglich Entsorgungsgebiete überantwortet worden sind, der ZV aber nur durch dezentrale Lösung in diesen Gebieten die Gebührenzusagen für das Stammgebiet halten kann und somit aktiv die Entstehung kanalfreier Dörfer unterstützt.

Im Interesse der Bürger und zugleich der Volkswirtschaft werden gesetzlich begründete, rasche Lösungen dann möglich, wenn Bürgerinitiativen gemeinsam mit Bürgermeister und Zweckverband für bestimmte Siedlungsgebiete den kanalfreien Weg als anstrebenswert akzeptiert haben. Der techn.-organisatorische Aufwand für Aufbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle der Anlagen kanalfreier Dörfer ist durch die dezentral zu entsorgenden Bürger finanziell zu tragen - egal ob er bei einer neuen Organisationsstruktur (vgl. Kap. 2.1) oder mit beim Zweckverband oder der Gemeinde anfällt. Eine Reihe von Mustersatzungen können auf Anfrage bereitgestellt werden.

Einige Aspekte zu Anlagengestaltung und -betrieb:

  1. Auf vielen Grundstücken ist der Aufwand nicht erheblich größer als bei Anschluß an eine zentrale Anlage. Dort sind Anschlußleitungsneuverlegung, Anschlußschacht, gegebenenfalls Pumpstation oder Vakuumstation erforderlich. Bei dezentralen Lösungen kommt i.M. auf 3-5 Grundstücke noch eine Kleinkläranlage.

  2. Die Rohrleitungsverbindungen zwischen den Grundstücken (oftmals PE-Druckleitungen) haben im Gelände kaum eine Kostenrelevanz; die Trassenführung kann also an den äußeren oder inneren Grundstücksgrenzen ohne Wertminderung des Baulandes verlaufen.

  3. Die Nutzung oder Entsorgung des gereinigten Wassers erfolgt vorzugsweise durch:

  1. Einleitung in ein Oberflächengewässer (erlaubnispflichtig)

  2. Versickerung in das Grundwasser (erlaubnispflichtig)

  3. Eigennutzung als Spülwasser (techn., Toilette), Spritzwasser; Bewässerungswasser: Nachweisführung, Kleinspeicher erforderlich /3/, /4/.

  4. Einleitung in einen eigenen Feuchtbiotop (Graben) bei Verdunstung oder Verdunstung und Versickerung (Erlaubnis) des Wassers. Die Anlage von Feuchtbiotopen ist förderfähig /8/.

  1. Bei Errichtung von Pflanzenkläranlagen auf Gemeindeflächen sind keine Ersatzflächen zu kultivieren; Pflanzenbeete zählen bereits als wertvolle Feuchtbiotope !

  2. Gegenseitige Nutzung privater oder auch gemeindlicher Flächen.

    Die entsprechenden notariellen Eintragungen (z.B. Durchleitungsrechte) im Grundbuch lassen sich kostengünstig bei zeitlicher Abstimmung der Vorlage aller Lösungskonzepte organisieren. Bei Gruppenlösungen ist noch der Pachtzins für die Bereitsteller von Flächen für die Anlage entsprechend örtlicher Gegebenheiten zu vereinbaren. Übliche Pachtzeiten von 99 a stellen bei üblichen Anlagen Amortisationszeiten von 25 a eine ausreichende Sicherheit dar

  3. Die Eigenkontrolle der Anlagen übernimmt am besten eine geschulte Kraft aus der Gemeinde1); diese erhält auch die hierzu erforderlichen Meßgeräte (Sichtzylinder, Imhofftrichter, Schlammspiegelmeßgerät, pH-Papier). Es ist auch mit Rücksicht auf die Ersatzteilvorhaltung - sinnvoll die Anzahl unterschiedlicher Kleinanlagensysteme in einem Ort möglichst stark zu begrenzen.    1); AZV Service

  4. Je nach Verwertungsmöglichkeit, Preisgestaltung und Rechtslage kann der Bau einer gemeinsamen Klärschlammvererdungsanlage für eine Gemeinde wirtschaftlich interessant sein.

4. Voraussetzungen und Erfahrungen mit Abwasserwiederverwendung - abwasserfreie Grundstücke

4.1. Vorbemerkungen

Die Wiederverwendung des gereinigten Abwassers als Nutzwasser erfüllt grundsätzlich höchste landeskulturelle Ansprüche und führt dauerhaft zu den niedrigsten Kosten (Frischwassereinsparung, Wertstoffkreislauf). Vorteilhaft ist noch, dass keine Gewässerbenutzung damit verbunden ist, und man somit unabhängig von der Erlaubnispflicht ist. Da gegenwärtig eine vollständige Kreislaufführung unrealistisch ist, wird das erzeugte Nutzwasser neben zu Spülzwecken vorzugsweise zur Bewässerung verwendet. Die hierfür erforderlichen Flächen berechnen sich nach /4/ in Abhängigkeit von Klima, Boden und Pflanzenbestand zu etwa 100 - 200 m2 je Einwohner. Das abwasserableitungsfreie Grundstück setzt also eine gewisse Flächenverfügbarkeit voraus; damit steht dem Einsatz naturnaher, sehr leistungsfähiger Bodenfilter nichts im Wege. Nur Bodenfilter- und Membranfilterverfahren erfüllen die zu stellenden hohen Anforderungen an die Keimzahleliminierung für das Nutzwasser. Da für kleine Anlagen aber immer noch der Grundsatz gilt "Je kleiner die Anlage, desto einfacher. Je einfacher, umso besser" fällt hier die Wahl auf die Bodenfilter.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zu stellenden Randbedingungen an abwasserableitungsfreie Grundstücke ein hohes Maß an Solidität, angefangen von den Reinigungsanlagen bis hin zur Auslegung von Speicherkapazität und Bewässerungsfläche mit letztlich Wartung und Kontrolle erfordern.

Das Vertrauen der Behörden wird nicht im notwendigen Maße gewonnen, wenn wie das leider in der Vergangenheit verschiedentlich festgestellt worden ist abwasserfreie Grundstücke von Anbietern vertrieben werden, die die hohen Anforderungen nicht voll zu erfüllen vermögen.



Nachfolgend wird deshalb aufgezeigt, unter welchen Bedingungen die biofilt-GmbH Dresden mit Phytofilt - E - Pflanzenkläranlagen abwasserfreie Grundstücke seit 1993 bis jetzt in Größen von 8 - 500 Einwohner realisieren konnte.

4.2. Die spezifischen Randbedingungen, Leistungen und Sicherheiten der patentierten "Phytofilt - E - Pflanzenkläranlagen" für anspruchsvolle Anwendungsfälle

Bild 3: Pflanzenkläranlage Phytofilt - E von 4 - 120 Einwohner im Selbstbausystem

 

4.2.1 Große Verbreitung - langjährige Erfahrung - Sicherheit

Die Fachleute der biofilt-GmbH, die das Know how für PhytofiltE - Anlagen hat, verfügen seit nunmehr 35 Jahren über Erfahrungen mit Pflanzenkläranlagen und seit 1988 über Erfahrungen zum Typ Phytofilt-E, der bisher außer in Schleswig-Holstein in allen Bundesländern gebaut wird. Die meisten Anlagen befinden sich in Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Es werden jährlich über 100 Anlagen bei steigender Tendenz errichtet; die Anlagen werden in einigen Bundesländern bereits durch Baumärkte (Raiffeisen) vertrieben bzw. bundesweit durch den Marktführer für Kleinkläranlagen, die Fa. Kordes. Im Anlagenvergleich zu anderen Pflanzenkläranlagen oder technischen Kleinkläranlagen bieten Phytofilt - E - Anlagen nach vorliegenden Untersuchungen des Umweltamtes Steinfurt /9/ die höchsten Betriebssicherheiten bezügl. Einhaltung der behördlich geforderten Ablaufwerte.

4.2.2 Die besonderen Verfahrensmerkmale, die die Anlagen auszeichnen und ihre Genehmigungsfähigkeit sichern

 

Die Anlage erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen nach:

DIN (Deutsche Industrienorm) - DIN 4261 - Kleinkläranlagen

ATV (Abwassertechn.Vereinigung) - A 262 - Bemessung, Bau, Betrieb von Pflanzenbeeten bis 1000 EW 

IÖV (ingenieurökol. Vereinigung) - IÖV-HW 1/94 Behandlung von häuslichem Abwasser in Pflanzenkläranlagen und verfügt als einzige für Eigenbau zugelassene Pflanzenkläranlage über ein TÜV Zertifikat: Nr. 9711/1002/001 vom 14.11.1997, München - TÜV Bau und Betriebstechnik Süddeutschland.

 

Besonderheiten

4.2.2.1. 

Die Vorreinigung erfolgt über traditionelle Mehrkammergruben, vorhandene Anlagen können weiter genutzt werden!

4.2.2.2. 

Die Aufgabe des vorgeklärten Abwassers auf das Pflanzenbeet erfolgt intermittierend i.M. 2 x am Tag über wenige Minuten an jeweils 4 Stellen eines Beetes. Hierdurch sind gegenüber unterirdischen Verteilungssystemen folgende Vorzüge gegeben: Keine Einfrierungen selbst in Extremwintern Einfachste Kontroll- und Justiermöglichkeiten der Gleichverteilung des Wassers auf das Beet durch Klemmschellenverstellung.

4.2.2.3. 

Phytofilt-E hat mit 6 energiefreien (z.T. patentierten) Sauerstoffeintragswegen das höchste aerobe Abbaupotential größen-vergleichbarer Pflanzenkläranlagen

Hierdurch wird im oberen Bereich der Sauerstoffbedarf zum Kohlenstoffabbau und tw. zur Nitrifikation gedeckt, im unteren Bereich zur Restnitrifikation und weiteren Reduzierung der Bakterien (Autolyse, Protozoen). Unabhängig hiervon kann durch Teilstromrückführung in die Vorreinigung der Reinigungseffekt bei Sonderanforderungen weiter gesteigert werden.

4.2.2.4. 

Die Anlage verfügt durch eingelagerte Folieflächen und -tassen über wirkungsvolle Retentions- und Verteilungspotentiale, die die Leistung erhöhen.

4.2.2.5. 

Die Flächeninanspruchnahme liegt mit > 2,5 m2/E an der untersten Grenze der durch die A 262 für die fortgeschrit tene Technik empfohlenen Größe.

4.2.2.6. 

Eine Schilfmahd ist nur bei extremen Wuchsleistungen und in größeren Abständen (> 5 Jahre) erforderlich. Die Bruch auflage wirkt ausgleichend für die Temperatur und emissonshemmend; keine Geruchsbelästigung.

4.2.2.7 

Alle unterirdischen Dränrohrleitungen sind für den Fall einer Reinigung durch Druckspülung (Kärcher) erreichbar; im normalen Auslegungs- und Betriebsfall sind Reinigungserfordernisse aber nicht gegeben.

4.2.2.8. 

Zur Kontrolle der Kornschüttungen für den Bodenfilterkörper wird zu jeder Planung ein Filtrameter von der biofilt-GmbH ausgeliehen, hiermit kann die Bauausführung unproblematisch kontrolliert werden; der Einbau falschen Bodenmaterials wird dadurch ausgeschlossen. An dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass es nicht ausreicht nur eine Körnung nach DIN 4226 (Baustoffe) - z.B. 0 - 2 mm - vorzugeben, wie das selbst in Fachveröffentlichungen immer wieder zu finden ist /10/, es muß bei diesen nicht für Filtervorgänge klassifizierten Körnungen mindestens noch eine Angabe zu d10 oder besser noch eine Filtrationskontrolle erfolgen !!

4.3. Bausicherheit bei Fremd- und Eigenbau

4.3.1. 

Das "Selbstbauproiekt" ist auf der Grundlage jahrzehntelanger Erfahrungen im Sinne eines "Kochbuchs" genauestens auf die Belange des Selbstbaus durch exakte Erläuterungen, Kontrollhilfen, Übersichts- und Detailzeichnungen, Materialbedarfs- und Kostenangaben, Firmenverzeichnis sowie Hinweise zur Eigenkontrolle, Wartung und Sicherheit aufgebaut. Das Selbstbauprojekt enthält zur Unterstützung der Anschaulichkeit Farbaufnahmen zu allen wichtigen Bauabschnitten.

4.3.2. Kostenfreie Musterbauüberwachung 

Wenn in einer Gemeinde mehr als 5 Phytofilt-E - Anlagen gebaut werden, wird bei der ersten Anlage eine kostenfreie Musterbaubetreuung durchgeführt. Diese läuft an einem Tag und erfaßt den Aufbau der Phytofiltanlage (Aushub und Folieverlegung müssen vorher realisiert sein). Interessenten können sich das dann ansehen.

4.3.3. Bauabnahme - Gütezertifikat 

Nach Aufbau der Phytofiltanlage kann diese zunächst betrieben werden; innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung der Anlage wird diese auf Einhaltung der Vorgabetoleranzen geprüft. Der Bauherr erhält danach das Zertifikat und Garantieanspruch an den Entwickler nach VOB und BGB. Zu kleinen Baufehlern werden Festlegungen über Beseitigungsfristen im Zertifikat vermerkt. Die Verweigerung des Zertifikats tritt bei großen Baufehlern in weniger als 2% der Anwendungsfälle auf. In einigen Bundesländern, die Phytofiltanlagen fördern (z.B. NRW mit 750 DM/E), werden die Fördermittel teilweise erst nach Vorlage unseres Zertifikats ausgezahlt. Hier kann die Abnahme auch in kürzerer Frist erfolgen. Mit jeder Bauabnahme erfolgt eine Schulung zum weiteren Betrieb.

4.4. Garantiefortschreibung

Es werden für alle Phytofilt-E - Anlagen sog. Kontroll- und Wartungsverträge angeboten. Diese setzen eine ordentliche Betriebsführung nach den Vorgaben des Entwicklers durch den Betreiber voraus. Nach jeder Kontrolle erfolgt eine Garantiefortschreibung für das nächste Betriebsjahr.

4.5. Nutzwassergewinnung - Vermeidung einer Gewässerbenutzung

Dieser höchste Anspruch wird durch Phytofiltanlagen mit nachgeschaltetem Speicher und Naturierungsteich und integriertem Langsamsandfilter bei nachgewiesener Wasserbilanzrechnung auf dem Grundstück erfüllt. Wesentliche Veröffentlichungen hierzu liegen mit /3/ und /4/ vor. Phytofilt-E war die erste Anlage, mit der bereits 1993 die wasserrechtliche Benutzungserlaubnis bei einer Kreislaufanlage umgangen werden konnte /7/ und hierfür 1996 den "Einfach genial"-Preis des MDR erhielt. Abwasserableitungsfreie Anlagen wurden von 10 500 E bereits realisiert. Genau auf diesem Gebiet aber liegt der Erfahrungsvorlauf und damit die gegebene Sicherheit für den Anwender. Die biofilt-Anlagen schließen eine illegale Benutzung des Grundwassers aus - die behördliche Anerkennung liegt vor.

4.6. Dauerhaft niedrig liegende Verschmutzung im Ablauf

Das TÜV-Zertifikat (Süddeutschland) wie auch die Untersuchungen unabhängiger Einrichtungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Einzelbeispiele in Sachsen und Brandenburg zeigen, dass Phytofilt-Anlagen über Jahre im Sommer und Winter hohe Abbauergebnisse haben, die die wasserrechtlichen Anforderungen mit deutlichem Sicherheitsabstand erfüllen.

 

Zusammenfassung der Prüfergebnisse

 

BSB5 2 mg/I
CSB 30 mg/I
NH4          < 10 mg/l (T 12o C)
Nges. 35 mg/I - mit gezielter Denitrifikation < 18 mg/I
Pges.   2 mg/l - mit gezielter P-Elimination  <   1 mg/l

 

 

Keimreduzierung: Gesamtcoliforme < 100 U/I
Fäkalcoliforme < 20 U/l
Einhaltung der EU-Badegewässergrenzwerte, das ist ein
Spezifikum der Phytofilt-E - Anlagen


Durch den Entwickler werden bei Abschluß von Wartungsverträgen die Einhaltung der Mindestanforderungen: 

CSB < 150 mg/I
BSB5 < 40 mg/l  garantiert.

 

Auch höherwertige behördliche Anforderungen werden in Anlehnung an die oben mitgeteilten Prüfergebnisse - bei erweitertem Wartungsaufwand und zusätzlicher Kontrolle des Rohwasserzulaufs auf Einhaltung der Verfahrensvorgaben garantiert.


4.7. Realisierungsablauf / Kosten

4.7.1. Vorbereitung

Sie erhalten von der biofilt-GmbH ein kostenfreies Vertragsangebot für das Projekt Ihrer Anlage, und wenn Sie das wollen auch kostenfrei die Genehmigungsunterlagen für die Behörde.

4.7.2. Projekt - Ausführungsunterlagen für den Eigenbau

Wenn Sie nach 7.1. einen Vertrag zur Projektierung mit der biofilt GmbH abgeschlossen haben, wird dieses im Regelfall 3 Wochen nach Vertragsabschluß an Sie ausgeliefert. Bei den Planungskosten handelt es sich um Fixkosten, die nach Art (Einleitung in ein Gewässer oder Recycling), Planungstiefe (genaue örtliche Anpassung oder Grobanpassung) und Auftragsgröße (Einzelanlage oder mehrere Anlagen im Ort) gestaffelt sind, und die unter dem vorgegebenen Kostenrahmen nach HOAI liegen.

4.7.3. Baukosten

Die Baukosten werden bei Eigenleistung nur durch die Materialkosten bestimmt und hängen von den Kosten der örtlichen Baumärkte ab. Die mittleren Preisbeispiele sind in den Projekten angegeben. Bei Lieferung des gesamten Materialpaketes durch die Firma Kordes haben Sie den Beschaffungsaufwand nicht und liegen fallweise kostengünstiger als bei Eigenbeschaffung in örtlichen Baumärkten. Einfluß hat weiterhin, ob kleine oder größere Einheiten (kostengünstiger) gebaut werden oder ob man mit Pumpen oder mit Hebern arbeiten kann / muß. Die Grafik (Bild 5) gibt einen mittleren Überblick über die anfallenden Materialkosten. Läßt man sich die Anlage bauen, dann müssen Angebote eingeholt werden. Die Gesamtkosten liegen dann etwa 1,5-2fach über den Materialkosten.

4.7.4. Betriebskosten

Die Betriebskosten liegen bei Phytofiltanlagen bei etwa 1 DM/m3, unter Einrechnung von Amortisation bei etwa 2 DM/m3. Das sind nachgewiesene Werte in Dörfern, die ausschließlich dezentral, meist über Phytofilt-E - Pflanzenkläranlagen, entsorgen.

4.8. Erfahrungsaustausch, Besichtigung von Phytofilt-Anlagen in den einzelnen Bundesländern

Hierzu werden in Anlage 1 einige Anschriften mit Telefon von Einzelanlagen, aber auch von Ansprechpartnern kanalfreier Dörfer zusammengestellt, die einem Besucherempfang grundsätzlich zugestimmt haben. Selbstverständlich kann in Eigeninitiative mit jedem Betreiber von Phytofilt-E Anlagen Verbindung zwecks Informations aufgenommen werden.

 

Abschließende Bemerkung:

Zu Phytofiltanlagen liegen eine Reihe von eigenen und fremden Videoaufzeichnungen sowie Mitschnitten aus Fernsehsendungen vor. Wenn hieran Interesse besteht, kann Ihnen die biofilt-GmbH auch einen Videofilm übersenden. Besonders deutlich wird daraus, dass alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, einen Kanalanschluß dort zu vermeiden, wo er nicht aus o.g. Gründen zwingend erforderlich ist und eigene oder kleine Gruppenlösungen einiger benachbarter Häuser anzustreben. Eine Wasserwiederverwendung steht Ihnen bei etwas Platz offen; Sie helfen damit den Trinkwasserverbrauch um 35-50% zu senken!

 

Phytofiltanlagen mit geregelten Besuchsmöglichkeiten

Zum Stand 2000 sind bereits über 350 Phytofiltanlagen in Betrieb. und es werden monatlich 10 - 20 Anlagen mehr. Trotz umfassender Publikationen (vgl. Pkt.1

) ist das Interesse an der Besichtigung von Anlagen gegeben. Es werden deshalb nachstehend die Anlagen genannt, die mit Einverständnis der Betreiber besichtigt werden können. Die nachstehend genannten Randbedingungen sind dabei zu beachten. Natürlich bleibt es jedem Bürger unbenommen, mit beliebigen Betreibern von Phytofiltanlagen auch selbst Kontakt zwecks Besichtigung zu knüpfen.

  1. Kanalfreie Dörfer mit dezentralen Phytofilt-E - Anlagen 
  2. Einzelne Phytofilt-E - Anlagen
  3. Größere Phytofiltanlagen ( > 100 E)

 

Literatur

 

Prospekt (ca. 260 KB)


Letzte Aktualisierung: 10.08.01

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