HOME     zurück
Marianne Neidinger

 

18.3.2001


 

Maul- und Klauenseuche

das Ende für die Bauern oder/und den Anschluß- und Benutzungszwang für Landwirte?

 

Hohe Verbreitungsgefahr durch zentrale Abwasserkanalisation und Kläranlagen und Gefahr des Ruins für alle Landwirte!

Schon seit mehr als 10 Jahren kämpft der Tierarzt und bayerische Vorsitzende der IGB Dr. Lampe gegen die zentrale Kanalisation auf dem Lande. In verschiedenen Kontakten und Schreiben an das bayerische Wasserwirtschaftsamt, an den Landtag, an das Gesundheitsamt und an verschiedene Landratsämter etc. wies er immer wieder darauf hin, daß bei Landwirten eine Verbreitung von Tierseuchen über die zentrale Abwasserentsorgung eine ernstzunehmende Gefahr darstellt.

Da die Tiere schon einige Zeit bevor die Krankheit erkannt wird ihre Erreger ausscheiden, und der Bauer, der die Tiere versorgt, engen Kontakt zu den Tieren hat, werden die Erreger z. B. bei der Körperreinigung oder beim Waschen von Geräten und Kleidung etc. in die Kanalisation gespült und kommen dort schon mit Kleintieren (Ratten, Mäusen usw.) in Berührung. Darüber hinaus gelangen die Erreger in die Kläranlagen und von dort aus nahezu unbehelligt in die Gewässer. Da Wildtiere und auch Wasserwerke sich daraus bedienen kann das zu katastrophalen Folgen für den Landwirt führen, denn wer kommt im Falle der Tierseuchenverbreitung über Abwasser für den Schaden auf?

Wir haben diese Frage unserer Gemeinde gestellt und auch Landratsämter haben wie diese geantwortet: "Der Verursacher!" Somit wird der Landwirt, der zuvor zum Kanalanschluß genötigt wird - damit gleichzeitig - zu einer Rechtswidrigkeit gezwungen, denn kein Landwirt kann garantieren, daß in seinem Betrieb niemals eine Seuche ausbricht. Ein Anschluß an die Kanalisation setzt aber voraus, das keine infektiöse schädliche oder seuchenerregende Einträge in zentrale Abwasserbehandlungsanlagen gelangen. Dies ist generell und satzungsmäßig festgelegt und gesetzlich verboten!

Folgerichtig wird der Landwirt durch den Anschluß- und Benutzungszwang zu einer ungesetzlichen Tat verleitet bzw. gezwungen, die ihn zusätzlich in eine Situation bringt die seinen wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. Kein Landwirt sollte sich bei dieser Rechtslage noch an eine zentrale Anlage anschließen lassen, denn der Gesetzgeber kann von niemandem verlangen sich zu ruinieren.

Die Problematik der Tierseuchenverbreitung aber auch der Resistenzzüchtung und Verbreitung von Keimen und Erregern verschiedenster Art in den zentralen Kläranlagen und Kanalisationen wurde bisher von den Behörden ignoriert bzw. geleugnet. Ihre "Verantwortungslosigkeit" auch bezüglich der Unterdrückung von dezentralen Lösungen beginnt erste Früchte zu tragen.

Es wird Zeit alle die Verantwortlichen zu benennen, zur Verantwortung zu ziehen und konsequenterweise zur Kasse zu bitten!

 


Bearbeitet am 08.04.01

HOME     zurück